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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 509/2018 vom 10.09.2018
Pressemitteilung: Weiterhin Unwucht im Finanzausgleich
Die Eckpunkte zum Gemeindefinanzierungsgesetz für 2019 enthalten gute Ansätze und Neuerungen. "Dennoch besteht aus Sicht des ländlichen Raums noch erheblicher Nachholbedarf", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes (StGB) NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf vor dem Präsidium des kommunalen Spitzenverbandes. "Auch wenn wir die jüngsten Weiterentwicklungen grundsätzlich mittragen, vermissen unsere Mitgliedskommunen nach wie vor eine gerechte Verteilung der Mittel, die auch den Bedürfnissen des ländlichen Raums Rechnung trägt", so Schneider.
Das Gemeindefinanzierungsgesetz 2019 soll nach dem Willen der NRW-Landesregierung behutsam fortentwickelt werden. Dazu gehört die Umsetzung des jüngsten wissenschaftlichen Gutachtens zu den Berechnungsgrundlagen des Gemeindefinanzierungsgesetzes ebenso wie die Einführung einer neuen Aufwands-/Unterhaltungspauschale in Höhe von 120 Mio. Euro. Diese soll allen Städten und Gemeinden zugutekommen und sie dabei unterstützen, den Investitions- und Sanierungsstau zu überwinden.
Selbstredend gebe es bei jeder Umstellung von Berechnungsgrundlagen Gewinner und Verlierer, so Schneider. Dass die Umsetzung des Gutachtens daher schrittweise erfolge, sei mit Blick auf die Betroffenen durchaus richtig, insbesondere in Bezug auf Kommunen im Stärkungspakt Stadtfinanzen. "Dass diese schrittweise Umstellung allerdings nicht auch die so genannte Einwohnerveredelung umfasst, derentwegen Einwohner von Großstädten bei der Mittelverteilung stärker berücksichtigt werden als Einwohner des ländlichen Raums, ist nicht nachvollziehbar", monierte Schneider. Seit langem sei bekannt, dass die Einwohnerveredelung eine Benachteiligung des ländlichen Raums darstelle, die nicht zu rechtfertigen und daher abzulehnen sei.
Die Einführung der neuen Pauschale, die hälftig nach Fläche und Einwohnern verteilt wird, finde demgegenüber die volle Unterstützung der Städte und Gemeinden. "Angesichts eines Sanierungsstaus in Milliardenhöhe kann diese Pauschale allerdings nur den Einstieg in eine stärkere Unterstützung der Kommunen darstellen", machte Schneider deutlich. Sie ersetze keinesfalls die von allen Kommunen geforderte Anhebung des Verbundsatzes - sprich: des Anteils an den Steuereinnahmen des Landes, der den Kommunen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs zur Verfügung gestellt wird.
Nach wie vor ungerecht sei die Art und Weise, wie die Steuerkraft der einzelnen Kommunen im Gemeindefinanzierungsgesetz berücksichtigt werde. Denn diese Methodik entscheide, wie viele Mittel eine Kommune aus dem Budget des kommunalen Finanzausgleichs erhalte. Es sei statistisch nachweisbar, dass Großstädte wegen ihrer Standortvorteile eine höhere Grund- und Gewerbesteuer verlangen könnten. Dies werde bislang im Gemeindefinanzierungsgesetz aber nicht zu ihren Lasten berücksichtigt, obwohl sich der kommunale Finanzausgleich an der finanziellen Realität zu orientieren habe. "Die Landesregierung muss deshalb dringend unterschiedliche, nach Gemeindegröße gestaffelte Hebesätze einführen, wenn sie für gleichwertige Lebensverhältnisse sorgen und die allseits beklagte Landflucht eindämmen will", mahnte Schneider.
Az.: 41.1.1