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StGB NRW-Mitteilung 144/2004 vom 04.02.2004
Pressemitteilung: Wer bestellt, bezahlt
Der Städte- und Gemeindebund NRW begrüßt nachdrücklich die Absicht der Koalitions-Fraktionen im NRW-Landtag, das strikte Konnexitätsprinzip in der Landesverfassung zu verankern. Danach soll künftig bei Übertragung neuer oder Veränderung bestehender Aufgaben, welche die Städte, Gemeinden oder Kreise in ihrer Gesamtheit wesentlich belasten würden, ein finanzieller Ausgleich geschaffen werden. Es wird höchste Zeit, dass die sinnvolle Regel wer bestellt, bezahlt auch in die nordrhein-westfälische Verfassung aufgenommen wird, erklärte heute im Rahmen der Landtags-Anhörung der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes Dr. Bernd Jürgen Schneider.
Grund ist die katastrophale Finanzsituation der Kommunen in NRW. Diese hat sich weiter verschlechtert. Die Fehlbeträge in den Verwaltungshaushalten sind in den zurückliegenden drei Jahren um 900 Prozent gestiegen - von 500 Millionen Euro im Jahr 2000 auf rund 4,5 Milliarden Euro 2003. Für den Fortbestand und das Funktionieren der kommunalen Selbstverwaltung ist jedoch eine ausreichende kommunale Finanzausstattung unabdingbar, machte Schneider deutlich.
Schneider rügte, dass die Regierungs-Koalition das Konnexitätsprinzip nur unvollständig festschreiben wolle, indem sie den begrenzten Schutzgehalt einer strikten Konnexitätsregelung ohne Not relativiere. Eine Beschränkung von Ausgleichszahlungen auf Fälle, in denen wesentliche Belastungen der Kommunen zu befürchten sind, höhle den Schutzgehalt dieser Regelung aus. Die Koalition offenbart damit Angst vor der eigenen Courage. Dies führt zu Frust und Rechtsunsicherheit bei den Kommunen, so Schneider.
Seit Jahren fordert der Städte- und Gemeindebund NRW die verfassungsrechtliche Absicherung eines strikten Konnexitätsprinzips, um der Verlagerung kostenträchtiger Aufgaben auf die Kommunen ein Ende zu setzen. Das Konnexitätsprinzip diene in erster Linie der Selbstdisziplinierung der Politik, führte Schneider aus. Wenn die Entscheidungs- und Finanzierungsverantwortung in der Hand des Gesetzgebers liege, werde dieser die finanziellen Folgen seiner gesetzgeberischen Tätigkeit stärker beachten als früher. Schließlich könne das Land nur dann prosperieren, wenn auch seine Städte und Gemeinden einen Mindestbestand an finanziellen Möglichkeiten hätten. Nur dann kommen wir nach vorn, und das muss auch durch die Verfassung sichergestellt werden, fügte Schneider an.
Az.: I