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StGB NRW-Mitteilung 164/2003 vom 20.02.2003
Pressemitteilung: Wer bestellt, soll bezahlen
Der Städte- und Gemeindebund NRW begrüßt die Ankündigung von NRW-Ministerpräsident Peer Steinbrück, in der nordrhein-westfälischen Landesverfassung ein striktes Konnexitätsprinzip zu verankern. Die desolate Finanzlage der NRW-Kommunen hat eklatante Schwächen im Gesetzgebungsverfahren und im Verfassungsaufbau des Landes sichtbar gemacht, erklärte heute der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes,
Dr. Bernd Jürgen Schneider, in Düsseldorf.
Seit vielen Jahren würden den Städten und Gemeinden durch Bundes- und Landesrecht Aufgaben übertragen, ohne dass ein angemessener Kostenausgleich damit einhergehe. Bekannteste Beispiele seien der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz sowie die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern. Die vom Land für Flüchtlinge und Asylbewerber gezahlte Pauschale ist nicht kostendeckend und außerdem zeitlich limitiert, rügte Schneider. Die Städte und Gemeinden müssten hingegen weiter, als die Pauschale reiche, Leistungen für diesen Personenkreis erbringen. Dadurch seien seit Mitte der 1990er-Jahre Einnahmeausfälle von mehreren 100 Mio. Euro entstanden.
Es kann nicht angehen, dass das Land den Kommunen Aufgaben überträgt, ohne dafür die Kosten zu erstatten, so Schneider. Aus diesem Grund fordert der Städte- und Gemeindebund NRW seit langem die Aufnahme des Konnexitätsprinzips (wer bestellt, bezahlt) in die Landesverfassung. Nur so könne sichergestellt werden, dass das Land bei politischen Entscheidungen die Folgekosten berücksichtigt und diese in die politische Abwägung einbezieht.
Gleichzeitig müsse die Position der kommunalen Spitzenverbände bei der Ausarbeitung von Gesetzen verbessert werden. Die bestehenden Anhörungsrechte reichten nicht aus, um der Stimme der kommunalen Selbstverwaltung im Gesetzgebungsverfahren ausreichend Gehör zu verschaffen.
Deshalb fordert der Städte- und Gemeindebund NRW, das NRW-Verfassungsrecht um einen Konsultations-Mechanismus nach österreichischem Vorbild zu erweitern. Danach dürfte das Land ein die Kommunen belastendes Gesetz nur dann beschließen, wenn die betroffenen Städte und Gemeinden zustimmen. Käme keine Einigung zustande, müssten die Kosten von der Ebene getragen werden, die das Gesetz veranlasst hat. Auf diese Weise käme künftig kein Gesetz mehr ohne eine klare Kostenregelung zustande.
Az.: G/2