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StGB NRW-Mitteilung 54/2015 vom 08.12.2014
Pressemitteilung: Zehn Jahre Grundsicherung für Arbeitssuchende
Seit der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II (ALG II) Anfang 2005 (Hartz IV-Reform) sind erhebliche Erfolge beim Abbau der Arbeitslosigkeit erzielt worden, aber auch verfestigte Probleme der Langzeitarbeitslosigkeit deutlicher zu Tage getreten. Um die Grundsätze des "Förderns und Forderns" und der "Leistung aus einer Hand" zu verwirklichen, haben Kommunen und Bundesagentur für Arbeit ihre Leistungen eng miteinander verzahnt und gemeinsame Jobcenter geschaffen. Neben diesen 35 gemeinsamen Einrichtungen nehmen inzwischen 18 von 53 Kreisen und kreisfreien Städten die Aufgaben in Eigenregie in kommunalen Jobcentern wahr. 10 Jahre Umsetzungserfahrungen mit der tiefgreifenden Reform der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik geben Anlass, auf Erreichtes zurückzublicken und die anstehenden Herausforderungen zur Verbesserung des Systems zu benennen.
"Wir sind für die betroffenen Menschen sehr froh, dass wir es in einem damals harten Kampf geschafft haben, vielen Menschen aus dem System Sozialhilfe mit dem Übergang ins Sozialgesetzbuch II einen neuen Zugang zu aktiver Arbeitsmarktpolitik zu eröffnen. Das hat dazu beigetragen, die Zahl der Arbeitslosen massiv zu senken. Und auch in den folgenden Jahren haben die Jobcenter mit ihrer erfolgreichen Arbeit maßgeblich daran mitgewirkt, dass eine Trendumkehr am Arbeitsmarkt bewirkt wurde. Auch viele Langzeitarbeitslose konnten mit der verbesserten Förderung in den Arbeitsmarkt integriert werden. Leider stagniert ihre Zahl in den letzten Jahren wieder", erklärten die Hauptgeschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände, Dr. Stephan Articus (Städtetag NRW), Dr. Martin Klein (Landkreistag NRW) und Dr. Bernd Jürgen Schneider (Städte- und Gemeindebund NRW).
Derzeit sind rund 55 Prozent der Arbeitslosen in NRW langzeitarbeitslos. In einer steigenden Zahl von Fällen ist Erwerbstätigkeit nicht ausreichend, um die Bedarfe des Lebensunterhalts vollständig zu decken. Gab es im März 2007 in NRW noch 232.587 erwerbstätige ALG II-Bezieher, sind es im März 2014 bereits 304.455 Personen.
"Für die Kommunen ist entscheidend, dass alle Erwerbsfähigen, die Arbeit suchen, die bestmögliche Förderung erhalten. Beschäftigungsförderung, Qualifizierung und Vermittlung in Arbeit gehen einher mit gesellschaftlicher Integration und dem Erleben von Wertschätzung. In Zukunft müssen deshalb die gemeinsamen Anstrengungen noch intensiviert werden, um langjährige Abhängigkeit von Sozialleistungen durch Arbeitslosigkeit zu verhindern. Die Jobcenter engagieren sich bei der Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit stark, stoßen aber an Grenzen. Um den betroffenen Menschen zu helfen, sollte für Langzeitarbeitslose in den Jobcentern ein eigenständiges und passgenaues Fördersystem etabliert werden. Nötig sind flexiblere Strategien und Angebote zur Arbeitsförderung, die langfristig angelegt und individuell abgestimmt werden können. Alleinerziehende benötigen andere Hilfen als ältere Menschen oder Menschen mit Migrationshintergrund oder junge Erwachsene ohne Berufsausbildung", so Dr. Stephan Articus, Geschäftsführer des Städtetages Nordrhein-Westfalen.
Die Einführung der Grundsicherung für erwerbsfähige Hilfebedürftige war Teil einer Reform hin zu einer die Menschen stärker aktivierenden Arbeitsmarktpolitik. Diese ist im Kern von der Vorstellung geprägt, dass eine gesellschaftliche Teilhabe der Menschen am besten über die Teilhabe am Erwerbsleben zu erreichen sei. Damit das gelingt, gilt es künftig, mehr Beteiligte in den Regionen an einen Tisch zu bekommen. Gerade weil eine lange Erwerbslosigkeit nicht nur das Risiko von Armut, sondern auch das Risiko birgt, dass die aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben abnimmt, seien Lösungen für Langzeitleistungsbezieher wichtig, so Articus. Hier müssten neue Modelle einer öffentlich geförderten Beschäftigung auf den Weg kommen und hier müsse auch die freie Wirtschaft einbezogen werden und ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden.
Zum Jahresbeginn 2005 gingen acht Kreise und zwei kreisfreie Städte als so genannte Optionskommunen an den Start. Inzwischen erbringen 18 Kommunen in NRW als kommunale Jobcenter die Leistungen für Arbeitsuchende in Eigenregie, ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit. Nachdem der Systemwettbewerb zwischen den damaligen Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) und den so genannten Optionskommunen ohne klaren "Sieger" blieb, wurde in einem politischen Tauziehen um die Zukunft des Optionsmodells gerungen. Durch eine Grundgesetzänderung wurde die Zahl der kommunalen Jobcenter ausgeweitet und ihr Bestand dauerhaft gesichert. Zielsetzung der Jobcenter ist es, durch die intensive Verzahnung von kommunalen Leistungen mit den Leistungen der Arbeitsförderung vor allem die Langzeitarbeitslosigkeit in ihren Regionen zu verringern.
"Wir dürfen nicht unterschätzen, dass die Tatsache, trotz Arbeit auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen zu sein, für die Menschen entmutigend und belastend ist. Für die Kommunen, die den Löwenanteil der Miet- und Heizkosten zu zahlen haben, ist dies auch deshalb problematisch, weil das Einkommen der Menschen zunächst auf die Leistungen des Bundes angerechnet wird. Diese Regelung zulasten der Kommunen müssen wir endlich den Realitäten anpassen", betont Dr. Martin Klein, Hauptgeschäftsführer des Landkreistages NRW.
Im Jahr 2011 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die finanziellen Leistungen im SGB II angepasst werden müssen, um den Bedarfen von Kindern besser Rechnung zu tragen. Folge war die Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets, dessen neue Leistungen die Kommunen im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung mit hohem Engagement und mit Blick auf die Interessen der Kinder nicht nur intensiv gestaltet haben, sondern auch zu sichern suchen, sagte Dr. Bernd Jürgen Schneider, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW: "Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sind wichtig, um die soziale und kulturelle Teilhabe von Kindern und Jugendlichen zu unterstützen. Wir begrüßen, dass das Land jetzt bereit ist, die kommunale Forderung nach einer deutlichen Beteiligung an der Finanzierung der Schulsozialarbeit zu erfüllen."
Az.: III