Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 820/2013 vom 15.11.2013
Pressemitteilung: Zu viel Einschränkung im Landesentwicklungsplan
Der Städte- und Gemeindebund NRW begrüßt die Überarbeitung des Landesentwicklungsplans (LEP), lehnt aber den Entwurf in der vorliegenden Fassung ab. Dies hat das Präsidium des kommunalen Spitzenverbandes heute in Düsseldorf deutlich gemacht. "Mit dem LEP, wie ihn die NRW-Landesregierung vorschlägt, würde die kommunale Planungshoheit unangemessen eingeschränkt", machte der StGB NRW-Präsident, der Bergkamener Bürgermeister Roland Schäfer, deutlich. Daher sei die Landesplanungsbehörde gefordert, den LEP-Entwurf unter Berücksichtigung der kommunalen Planungshoheit sowie der Grundsätze der Überörtlichkeit, der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit zu überarbeiten.
Die Landesregierung hat am 25.06.2013 den Entwurf eines neuen Landesentwicklungsplans beschlossen. Nach 18 Jahren soll ein neuer oberster Raumentwicklungsplan die Ziele und Grundsätze der Landesplanung, die bisher in unterschiedlichen Regelwerken enthalten sind, zusammenführen. Der LEP-Entwurf besteht aus einem 310-seitigen Text mit 125 raumordnerischen Festlegungen, darunter auch neuen Zielsetzungen zur flächensparenden Siedlungsentwicklung, zum Klimaschutz sowie zur Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien. Er soll für die kommenden 15 Jahre die räumliche und strukturelle Gesamtentwicklung des Landes festlegen.
Unzweifelhaft - so Schäfer - machten die veränderten Rahmenbedingungen des demografischen Wandels, der Globalisierung der Wirtschaft, des Klimawandels sowie der Entwicklung im Einzelhandel eine Anpassung der raumordnerischen Ziele und Grundsätze erforderlich. Allerdings sei der Entwurf mit 125 raumordnerischen Festlegungen deutlich umfangreicher als der bestehende LEP mit 89 Festlegungen. "Dies zeigt, dass der neue LEP nicht das Ziel der Deregulierung und Kommunalisierung verfolgt", monierte Schäfer. Insbesondere die Festlegungen zur Rücknahme von Siedlungsflächen, zur raumordnerischen Verbindlichkeit von Regelungen des zukünftigen Klimaschutzplans sowie zum Ausbau der Windenergie erschwerten eine eigenverantwortliche und selbstbestimmte Entwicklung der Kommunen.
Wenn Bauflächen wieder aus Flächennutzungsplänen herausgenommen werden müssen, wenn regionalplanerisch kein Bedarf mehr besteht, beeinträchtige dies die Planungshoheit der Städte und Gemeinden, legte Schäfer dar. Die Kommunen benötigten aber Planungsspielraum, um Preissteigerungen bei Grund und Boden abzufangen sowie Entwicklungsblockaden zu verhindern. Außerdem seien die Flächennutzungspläne zuvor von den Bezirksregierungen genehmigt worden.
Az.: II