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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 74/2007 vom 23.01.2007
Pressemitteilung zur Reform der Gemeindeordnung
Von einem schwarzen Tag für die Kommunen und deren Unternehmen sprachen der Städtetag NRW, der Landkreistag NRW und der Städte- und Gemeindebund NRW nach der heutigen Entscheidung des Kabinetts zur Verschärfung der rechtlichen Rahmenbedingungen der kommunalwirtschaftlichen Betätigung.
„Wenn dieser Kabinettsbeschluss Gesetz wird, bedeutet das für die kommunalen Unternehmen einen Tod auf Raten. Denn jedes Unternehmen gerät im Wettbewerb in die Hinterhand, wenn ihm die Entwicklungsmöglichkeiten beschnitten werden. Die Landesregierung muss wissen, dass die Kommunen in NRW diese Verschärfung nicht hinnehmen werden“, erklärten der Geschäftsführer des Städtetages NRW, Dr. Stephan Articus, der Hauptgeschäftsführer des Landkreistages NRW, Dr. Martin Klein, und der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider.
„Eine Beschränkung der kommunalen Wirtschaft, die ja der Daseinsvorsorge für alle Bürgerinnen und Bürger dient, bringt keinerlei Zugewinn an Effektivität“, warnten Articus, Klein und Schneider. Kommunale Unternehmen leisteten einen erheblichen Beitrag zur lokalen Wirtschaft und zur Wirtschaftsförderung. Ebenso seien kommunale Unternehmen wichtige und gefragte Arbeitgeber, die zudem eine Fülle von Ausbildungsplätzen bieten. Kommunale Unternehmen seien nicht Konkurrenten, sondern Partner des Mittelstandes. Sie investierten pro Jahr 1,4 Milliarden Euro, und dadurch seien in NRW gut 15.000 Beschäftigte vor allem im Handwerk jedes Jahr mit Aufträgen ausgelastet.
Zudem werde der Wettbewerb durch das Vorhandensein kommunaler Anbieter stimuliert, machten die Geschäftsführer deutlich. Gerade in Sparten wie dem Energiemarkt, der zur Konzentration und Monopolbildung neige, wirke sich die Aktivität der Stadtwerke preisdämpfend im Dienste der Endverbraucher aus.
Nicht zuletzt seien die Kommunen aufgrund ihrer schwierigen Finanzlage auf die Erträge ihrer Unternehmen angewiesen. „Nur so lassen sich viele Leistungen der Daseinsvorsorge auch langfristig in der von den Bürgerinnen und Bürgern erwarteten Qualität erbringen“, erklärten Articus, Klein und Schneider.
Das Angebot der Landesregierung, den bestehenden kommunalen Unternehmen Bestandsschutz zu gewähren, wiesen Articus, Klein und Schneider mit Nachdruck zurück. „Diese Beruhigungspille der Politik werden wir nicht schlucken. Ein bloßer Bestandsschutz vorhandener wirtschaftlicher Aktivitäten ohne Entwicklungsmöglichkeiten reicht nicht, da unternehmerischer Stillstand die kommunalen Unternehmen im Wettbewerb unweigerlich ins Abseits führen wird. Neue wirtschaftliche Aktivitäten einzuschränken, gefährdet deshalb auf lange Sicht die kommunale Daseinsvorsorge.“
Az.: IV