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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 185/2015 vom 18.03.2015
Pressemitteilung: Zusätzliche Investitionsmittel gerecht verteilen
Der Städte- und Gemeindebund NRW begrüßt die heutigen Beschlüsse des Bundeskabinetts zur Entlastung der Kommunen. Allerdings komme es jetzt darauf an, die Mittel sachgerecht zu verteilen. „Die zusätzlichen 3,5 Milliarden Euro des Bundes in den Jahren 2015 bis 2018 sollten so auf die Kommunen verteilt werden, dass die Investitionsfähigkeit auf breiter Basis gestärkt wird", betonte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf.
Nur dann könne der Investitionsstau aufgelöst werden. Daher sei es richtig, einen Schwerpunkt der Hilfe auf die finanzschwachen Kommunen zu setzen. “Zudem müssen aber auch Aspekte wie der demografische Wandel und vorhandene Infrastrukturnachteile, die gerade auch die Flächengemeinden hart treffen, bei der Verteilung der Mittel auf Landesebene berücksichtigt werden", machte Schneider deutlich.
Weiterhin sei zu begrüßen, dass die zusätzlichen Mittel des Bundes im Jahr 2017 in Höhe von 1,5 Milliarden Euro zu zwei Dritteln über einen erhöhten gemeindlichen Umsatzsteueranteil an die Kommunen fließen werden und zu einem Drittel über einen erhöhten Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft. "So werden alle Kommunen von dieser Entlastung profitieren", erläuterte Schneider.
Bei den zusätzlichen 500 Millionen Euro, die der Bund 2015 für die Kosten der Unterbringung von Asylbegehrenden gewährt, müsse sichergestellt sein, dass diese Mittel tatsächlich vom Land an die Kommunen weitergereicht würden. Außerdem - so Schneider - müssten zusätzliche Kapazitäten in den zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes geschaffen werden. Darüber hinaus sei zusätzliches Personal beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einzustellen. "Nur so ist eine Bearbeitungsdauer der Asylverfahren von höchstens drei Monaten zu erreichen", betonte Schneider. Perspektivisch müsse aber das Land die vollen Kosten der Kommunen für Unterbringung, Gesundheitsversorgung und soziale Leistungen von Flüchtlingen übernehmen.
Az.: IV