Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 251/2019 vom 13.05.2019

Pressemitteilung: Zusätzliche Mittel für eine bessere Kinderbetreuung

Der Städte und Gemeindebund NRW begrüßt den Entwurf eines neuen Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) zur Organisation der Betreuung von Ein- bis Sechsjährigen in Tagesstätten und in Tagespflege. „Mit der Überarbeitung wird nun erstmals seit Inkrafttreten des Kinderbildungsgesetzes eine auskömmliche Finanzierung der Kindertagesbetreuung in NRW möglich“, machte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW Dr. Bernd Jürgen Schneider heute in Düsseldorf deutlich.

In den zurückliegenden Jahren hatten viele Träger von Tageseinrichtungen mit Finanzierungproblemen zu kämpfen, die sich vor allem auf die personelle Ausstattung auswirkten. Mit dem Gesetzentwurf beabsichtige das Land NRW die zwischen Jugendminister Dr. Joachim Stamp und den drei kommunalen Spitzenverbänden vereinbarten Eckpunkte zur KiBiz-Reform umzusetzen. Ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 stünden demnach zur Aufstockung der Kindpauschalen 750 Mio. Euro zur Verfügung. Entsprechend der Vereinbarung werde dieser Betrag je zur Hälfte von Kommunen und Land aufgebracht.

Damit keine Finanzierungslücke mehr entstehe, solle das Gesetz zukünftig eine Dynamisierung enthalten, die sich an den tatsächlichen Kosten orientiere. „Damit werden die Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass das System nicht nach wenigen Jahren wieder Finanzierungsdefizite aufweist“, erklärte Schneider. Vor diesem Hintergrund sei davon auszugehen, dass nach Inkrafttreten des Gesetzes - sofern so vom NRW-Landtag beschlossen - keine zusätzliche Übergangsfinanzierung mehr erforderlich sei.

Besonders zu begrüßen sei darüber hinaus die Platzausbaugarantie - sprich: die Zusage des Jugendministers, dass jeder für einen bedarfsgerechten Ausbau erforderliche Betreuungsplatz investiv gefördert werde. In Zeiten des massiven Platzausbaus aufgrund der stark steigenden Nachfrage nach Kinderbetreuung sei eine solche Zusage für die Kommunen extrem wichtig.

Gleichwohl müsse der KiBiz-Referentenentwurf sorgfältig ausgewertet werden, da über die verabredeten Eckpunkte hinaus zahlreiche Neuerungen in den Entwurf aufgenommen worden seien. So stelle das neue KiBiz stärker auf den Bedarf der Eltern ab. Dies gelte etwa für Kommunen, in die zahlreiche Arbeitnehmer/innen einpendeln. Die geplante Regelung sieht vor, dass deren Betreuungsbedarf stärker zu berücksichtigen sei. Dadurch kämen zusätzliche Aufgaben auf die Städte und Gemeinden zu, wenn sie ihre Bedarfsplanung neben der Berücksichtigung örtlicher Erfordernisse auch mit benachbarten Jugendämtern abstimmen müssten.

Die Herstellung der Auskömmlichkeit in der Kinderbetreuung sei für viele Kommunen bereits ein Kraftakt. „Mit einem reformierten KiBiz dürfen daher keine weiteren personellen oder finanziellen Belastungen auf die Kommunen zukommen“, machte Schneider deutlich.

Die Eltern würden zudem durch ein zweites beitragsfreies Kindergartenjahr ab 2020/2021 entlastet. „Für die Kommunen ist entscheidend, dass das Land die Einnahmeausfälle für wegfallende Elternbeiträge vollständig erstattet“ so Schneider. Diese betrügen rund 200 Mio. Euro pro Kindergartenjahr. Aufgrund des Konnexitätsprinzips „wer bestellt, bezahlt“ sei das Land dazu verpflichtet.

Az.: 35.0.8.4

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