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StGB NRW-Mitteilung 196/2016 vom 02.03.2016
Pressemitteilung: Zustrom von Flüchtlingen rasch begrenzen
Der Zustrom von Flüchtlingen und Asylsuchenden nach Deutschland und Nordrhein-Westfalen muss umfassend und zeitnah begrenzt werden. Dies hat das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes NRW heute in Soest gefordert. "Wenn wir so weitermachen wie bisher, zerbricht die Solidarität der örtlichen Gemeinschaft", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider. Außerdem kämen die Kommunen endgültig an ihre Grenzen, was die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen angeht.
Die Hoffnung, dass die Flüchtlingszahlen merklich zurückgehen würden, habe getrogen. So seien allein im Januar 2016 wieder fast 20.000 Flüchtlinge und Asylsuchende nach NRW gekommen und mussten untergebracht werden. Der "Erholungseffekt" aus der Zuweisungspause rund um die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel sei längt verpufft, monierte Schneider. Vielmehr habe die überwiegende Mehrzahl der kreisangehörigen Kommunen damit zu kämpfen, dass die Erstattung des Aufwandes für Flüchtlingsversorgung teilweise weit unter den tatsächlichen Kosten liege.
"Das Land hat uns für das schwierige Übergangsjahr 2016 eine faire Kostenerstattung zugesichert", machte Schneider deutlich. Diese sei aber erst dann gewährleistet, wenn alle NRW-Kommunen tatsächlich so viele Flüchtlinge aufnähmen, wie sie gemäß dem landesweiten Verteilungsschlüssel aufnehmen müssten. Viele Großstädte hätten hierbei einen erheblichen Nachholbedarf.
Außerdem müsse die Berechnungsbasis zur Auszahlung der Flüchtlingspauschale von 10.000 Euro pro Person und Jahr rasch an die aktuelle Statistik angepasst werden. "Jetzt noch mit viel zu niedrigen Flüchtlingszahlen zu operieren, ist realitätsfern", betonte Schneider. Das Verfahren zur Einplanung der Mehrkosten in einen Nachtragshaushalt des Landes müsse jetzt umgehend begonnen werden. "Die Kommunen sind auf jeden Euro angewiesen", legte Schneider dar. Dies gelte insbesondere für die Kommunen im Stärkungspakt Stadtfinanzen und im Haushaltsicherungskonzept. "Es kann nicht sein, dass die Städte gezwungen werden, durch immer weitere Erhöhung der Grundsteuer B die Bürger und Bürgerinnen mit Kosten zu belasten, die von Land und Bund finanziert werden müssten", so Schneider.
Darüber hinaus müsse das Land wie vereinbart zeitnah die Anzahl der Flüchtlinge, die im Laufe des Jahres über die prognostizierte Anzahl hinaus ankommen, bei der Kostenerstattung berücksichtigen. Ansonsten liefen die kommunalen Haushalte reihenweise ins Defizit.
Eine zeitnahe Begrenzung des Flüchtlingszustroms sei auch deshalb nötig, weil die Aufgabe der Integration der bereits in NRW lebenden Asylsuchenden immer stärker in den Vordergrund trete. "Die Kommunen können nicht beides: Wenn die Städte und Gemeinden fortwährend mit der Unterbringung der Neuankömmlinge beschäftigt sind, bleiben weder Zeit noch Ressourcen für die Integration", warnte Schneider.
Überdies sei noch völlig unklar, wer die Kosten der Integration übernehmen werde. "Die Kommunen allein können diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe nicht bewältigen", legte Schneider dar. Nötig sei eine deutliche und dauerhafte Mitfinanzierung durch Land und Bund. Der Erfolg der Integration dürfe nicht von der Kassenlage der Kommunen abhängig sein. "Um den Städten und Gemeinden rasch den erforderlichen Handlungsspielraum zu eröffnen, sollte der kommunale Anteil an der Umsatzsteuer von derzeit 2,2 auf 7,5 Prozent angehoben werden", erklärte Schneider abschließend.
Az.: 16.0