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StGB NRW-Mitteilung 604/2014 vom 01.10.2014
Pressemitteilungen: Engagement des Bundes bei Flüchtlingen erforderlich
Der Bund ist aufgefordert, schnellstmöglich das Planungsrecht zu ändern, damit Asylunterkünfte beispielsweise auch in Gewerbegebieten errichtet werden können. Dies haben die Städte und Gemeinden in NRW angesichts der wachsenden Probleme bei der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern gefordert. "Ziel muss es sein, rasch zusätzliche Unterkünfte zu schaffen", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf.
Zudem müsse der Bund dafür ein Bauprogramm auflegen. Dies müsse sich finanziell daran ausrichten, möglichst viele kleinere Unterkünfte zu schaffen, damit eine vernünftige Betreuung der Flüchtlinge und Asylbewerber möglich ist. Denn die Bundesrepublik Deutschland hat derzeit einen Flüchtlingsstrom von dramatischen Ausmaßen zu bewältigen. "Dies ist kein vorübergehendes Ereignis. Auch im kommenden Jahr sind mehr als 200.000 Flüchtlinge zu erwarten", warnte Schneider.
Die Bewältigung der damit verbundenen Aufgaben - insbesondere Unterbringung, Betreuung und gesundheitliche Versorgung - sei eine gesamtstaatliche Aufgabe. Bund, Länder und Kommunen - so Schneider - müssen gemeinsam die in ihrem Verantwortungsbereich liegenden Aufgaben wahrnehmen, um die allseits beschworene Willkommenskultur zu realisieren.
Daher sei das Land NRW aufgefordert, eine Flüchtlingskonferenz einzuberufen unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände, der Wohlfahrtsverbände, der Kirchen und der Flüchtlingsorganisationen. "Die vielfältigen Initiativen im Land müssen koordiniert und gebündelt werden, damit vor Ort wirksam Hilfe geleistet werden kann", betonte Schneider. Außerdem hat der Städte- und Gemeindebund bereits Ende August 2014 ein 6-Punkte-Sofortprogramm zur Verbesserung der Situation von Flüchtlingen und Asylbewerbern erstellt:
- Raschere Anpassung und Erhöhung der Pauschalen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz an die tatsächlichen Flüchtlings- und Asylbewerberzahlen
- Bereitstellung zusätzlicher Einrichtungen zur Erstaufnahme der Flüchtlinge und Asylbewerber durch das Land
- Längere Verweildauer der Zugewanderten in den Landesaufnahme-Einrichtungen
- Bau- und Finanzierungsprogramm des Landes für kommunale Flüchtlingsunterkünfte
- Erleichterung im Baurecht bei Einrichtung oder Neubau von Flüchtlingsunterkünften
- Entlastung der Kommunen von Krankheitskosten der Zugewanderten, wenn diese eine bestimmte Höhe überschreiten.
"Dieses Programm ist sachgerecht und muss jetzt rasch umgesetzt werden", machte Schneider deutlich. Insbesondere die Kostenerstattung, die derzeit durchschnittlich nur 50 Prozent betrage, müsse an den tatsächlichen Bedarf angepasst werden. "Dann können wir die Flüchtlinge und Asylbewerber so unterbringen und versorgen, wie sie es nach ihrer anstrengenden und oft gefährlichen Flucht verdient haben", so Schneider abschließend.
Az.: I