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StGB NRW-Mitteilung 201/2018 vom 08.03.2018
Pressemittelung: Korrekturen am G9-Gesetzentwurf nötig
Der Gesetzgeber lässt den Schulkonferenzen die Wahlfreiheit, sich gegen die Wiedereinführung einer neunjährigen Schulzeit auszusprechen - das aber droht den Streit um die bildungspolitische Ausrichtung der Gymnasien in die Städte und Gemeinden zu verlagern. Dies machte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW (StGB NRW), Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf anlässlich der Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur G9-Neuregelung durch die NRW-Landesregierung deutlich.
Grundsätzlich sei eine Leitentscheidung des Gesetzgebers nicht zu beanstanden. Doch sei zu bedauern, dass die NRW-Landesregierung allen Warnungen zum Trotz an den Wahl- und Wechselmöglichkeiten für Gymnasien festhalte, so Schneider. "Bayern hat vorgemacht, wie eine konsequente Rückkehr aussehen kann: Dort ist innerhalb des G9-Gymnasiums eine Überholspur für leistungsstarke Schüler eingerichtet", empfiehlt Schneider das Modell als Vorbild für NRW.
Der StGB NRW werde sich daher im Gesetzgebungsverfahren nachdrücklich für eine einheitliche Regelung einsetzen, die Wahl- und Wechselmöglichkeiten ausschließt. "Auch wenn CDU und FDP ihre Pläne im Koalitionsvertrag festgeschrieben haben, dürfen sie sich guten Argumenten aus der Praxis nicht verschließen", appellierte Schneider. Sein Verband habe mit acht anderen Organisationen - darunter Eltern- und Lehrerverbände, Gewerkschaften, Direktorenvereinigungen und andere kommunale Spitzenverbände - eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben, die sich aus fachlichen Gründen gegen die G8-Option ausgesprochen habe. "Über die Expertise praktisch aller maßgeblich beteiligten Personengruppen kann sich der Landesgesetzgeber nicht einfach hinwegsetzen", betonte der Hauptgeschäftsführer.
Schneider stellte zudem klar, dass der StGB NRW den Ausgleich der den Kommunen entstehenden Mehrkosten sehr aufmerksam beobachten werde. Das Land sei verfassungsrechtlich dazu verpflichtet, den Mehraufwand vollständig zu übernehmen. Er gehe davon aus, dass die aktuelle Regierungskoalition sich streng an die Vorgaben der Landesverfassung halten werde.
Es gehe nunmehr darum, das emotionale Thema G8 abzuschließen, ohne Folgeprobleme zu verursachen. Das Schulsystem in NRW stehe vor einer Reihe großer Aufgaben, die es nicht zuließen, Ressourcen an unnötiger Stelle zu binden. "Inklusion, Integration, Digitalisierung, Lehrermangel und steigende Schülerzahlen: Das sind alles Mega-Themen, bei denen es keine Zeit zu verlieren gilt", erklärte Schneider.
Die NRW-Landesregierung hat am Dienstag, dem 06.03.2018, beschlossen, einen durch das NRW-Landesministerium für Schule und Bildung (MSB NRW) erarbeiteten Entwurf eines 13. Schulrechtsänderungsgesetzes (13. SchRÄG) zur Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge am Gymnasium zum Ende des Monats in den Landtag einzubringen. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause durch das Parlament verabschiedet werden.
Der Regierungsentwurf sieht vor, dass grundsätzlich alle 511 öffentlichen Gymnasien in NRW mit Beginn des Schuljahres 2019/2020 zur neunjährigen Gymnasialzeit zurückkehren. Die Umstellung soll die Klassen 5 und 6 umfassen. Die Schulkonferenz hat dem Entwurf zufolge die Möglichkeit, einmalig von der Option Gebrauch zu machen, mit qualifizierter Mehrheit von zwei Dritteln plus einer Stimme den Verbleib bei G8 zu beschließen; der Schulträger soll diese Entscheidung in aller Regel umzusetzen haben. Künftig soll zudem die Neuerrichtung von G8-Gymnasien ebenso möglich sein wie die Neuerrichtung von G9-Gymnasien. Auch der Wechsel zwischen beiden Modellen soll zulässig sein. Bei Neuerrichtungs- und Wechselentscheidungen wäre die Zustimmung der Bezirksregierung als der oberen Schulaufsichtsbehörde einzuholen.
Az.: 42.1.5-001/005