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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 226/2012 vom 27.03.2012
Privilegierung von Biomasseanlagen
Die Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz hat die bereits aus dem Jahr 2006 stammenden Hinweise zur Privilegierung von Biomasseanlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB überarbeitet. Insbesondere wurde die im vergangen Jahr erfolgte Gesetzesänderung in § 35 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe d) BauGB (Änderung der Bezugsgrößen) zum Anlass einer Überarbeitung genommen. Die Hinweise gelten für sämtliche Arten von Biomasseanlagen (Anlagen zur Verwertung fester, flüssiger oder gasförmiger Biomasse).
Das Dokument kann in Kürze im Internet unter www.is-argebau.de abgerufen werden oder - von StGB NRW-Mitgliedskommunen- im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter der Rubrik "Fachinformation und Service/Fachgebiete/Bauen und Vergabe".
Az.: II/1 620-00