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StGB NRW-Mitteilung 500/2008 vom 22.08.2008
Probleme mit Steuer-ID
Die Ausgabe der Steuer-Identifikationsnummer durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) verursacht bei den Meldebehörden zum Teil erhebliche Probleme. In vielen Fällen werden den Bürgerinnen und Bürgern mit der Zustellung der Steuer-ID Daten zu deren Person mitgeteilt, die falsch sind. Das BZSt hat aus diesem Grund unter der Internetadresse www.identifikationsmerkmal.de unter der Rubrik "Fragen und Antworten zur Identifikationsnummer" ein Informationsangebot eröffnet, das inbesondere auch den Meldebehörden Auskunft bei Problemen geben soll. Des Weiteren stehen den Meldebehörden eine Hotline für Rückfragen (0228/406-3500) sowie die E-Mail-Adresse pers-idnr@bzst.bund.de zur Verfügung. Das BZSt hat den Deutschen Städte- und Gemeindebund zudem mitgeteilt, dass die Gemeinden nicht verpflichtet sind, das Rückporto für die bei den Meldebehörden angefallenen nicht zustellbaren Informationsschreiben zu entrichten. Die Post rechnet die Kosten für diese Mitteilungsschreiben direkt mit dem BZSt ab.
Az.: I/2 110-00