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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 353/2021 vom 29.06.2021
Programmaufruf Stadtentwicklung für das "Rheinische Revier der Zukunft"
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW (MHKBG) hat den Programmaufruf für ein neues Stadtentwicklungsprogramm „Rheinisches Revier der Zukunft“ veröffentlicht. Es soll für Städte und Gemeinden im Rheinischen Revier dazu beitragen, die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes für Betriebsansiedlungen und Fachkräfte sowie als Wohn- und Lebensraum zu steigern. Das Programm bedient sich der Erfahrungen und geübten Praxis der Kommunen mit der Städtebauförderung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes. Gleichzeitig nimmt es auf die Besonderheiten des Strukturwandels Rücksicht und vereinfacht Prozesse. Das Programm mit dem bis zu 700 Mio. Euro bereitgestellt werden, vollzieht Bewilligungen erst nach einer Ausschreibung und setzt reguläre Gebiets- und Programmbezüge außer Kraft.
In Bezug auf die Attraktivierung des Wirtschaftsstandortes konzentriert sich das
Stadtentwicklungsprogramm auf Projekte, die mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:
- Stellt das Orts- oder Landschaftsbild in den unmittelbar von Tagebauen betroffenen Städten und Gemeinden wieder her.
- Nutzt nicht mehr für den Braunkohlebetrieb und von verbundenen Betrieben benötigte und leerstehende oder kaum noch genutzte Flächen, Gebäude und Orte, um städtebauliche Missstände der Zukunft zu vermeiden.
- Erreicht mit ambitioniert gestalteten Wohn- und Mischgebieten mit Projekten des exzellenten und nachhaltigen Bauens neue Attraktivität für den Zuzug von Fachkräften und Unternehmen, insbesondere in Nähe von Haltepunkten der Schiene.
- Beseitigt Funktionsschwächen der Zentren und Orte in den unmittelbar von Tagebauen betroffenen Städten und Gemeinden.
- Wertet funktional, städtebaulich und infrastrukturell vernachlässigte Bahnhofsquartiere und -umfelder zur Stärkung einer multimodal vernetzten und nachhaltigen Mobilität auf.
- Fördert über Prozesse, Verfahren, Initiativen, Kommunikation und Vermittlungsformate in besonderer Weise eine nachhaltige, zukunftsweisende Stadt-, Quartiers-, Dorf- und Landschaftsentwicklung.
- Schafft bisher fehlende Angebote des Gemeinbedarfs, insbesondere für Kinder- und Jugendliche.
- Bietet Raum für experimentelle Formen des Wohnens und Arbeitens.
Der Regelfördersatz zur Teilfinanzierung städtebaulicher Projekte in diesem Stadtentwicklungsprogramm beträgt 95 % (Bundesanteil 90%, Landesanteil 5 %) der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Alle Kommunen im Rheinischen Revier erhalten ab Juli 2021 das Angebot, ihre Projekte und Projektideen im Dialog mit Förder- und Beratungsstellen zu erörtern, für die eine Förderung nach dem Strukturstärkungsgesetz angestrebt wird. Das Dialogverfahren startet mit den Anrainerkommunen. Termine können gebucht werden unter www.bauhaus.nrw .
Unter diesem Link finden Sie auch weitere Infos über das neue Stadtentwicklungsprogramm „Rheinisches Revier der Zukunft“. Mit der Gründung der neuen Landesgesellschaft „Starke Projekte GmbH“ will das Ministerium eine Antwort auf die besonders schwierige Situation der Städte und Gemeinden im Rheinischen Revier bei der Bewältigung langwieriger und oftmals komplizierter Planungsprozesse geben. Vielen Kommunen fehlt es schlicht an Personal für die Qualifizierung ihrer städtebaulichen Projekte. Die neue Gesellschaft unterstützt die Kommunen bei den Aufträgen und berät auch inhaltlich zu den städtebaulichen Projektideen für den Strukturwandel. Vor allem aber fungiert sie als zentrale Beschaffungsstelle und führt im Auftrag der Kommunen z.B. Ausschreibungen und Vergaben durch, erstellt Leistungsverzeichnisse und beauftragt Gutachten zu Boden-, Arten-, Lärm- und Klimaschutz. Weitere Informationen: www.starke-projekte.nrw Der Programmaufruf und der Antragsvordruck können unter folgendem Link heruntergeladen werden: www.mhkbg.nrw/themen/bau/land-und-stadt-foerdern/reviergewinnt
Az.: 20.2.2-002/016 gr