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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 77/2017 vom 18.01.2017
Projekt bundesweites eTicket im ÖPNV
Ein einheitlicher bundesweiter ÖPNV-Tarif oder die Vernetzung der Tarifinformationen der Verkehrsunternehmen ist ein alter Traum der Nahverkehrsanbieter und der Kunden. Die Vielzahl unterschiedlicher Tarifsysteme und Preise ist längst ein Ärgernis für die Kunden des Nahverkehrs und eine echte Zugangshürde für Menschen, die an die unkomplizierte Nutzung des eigenen Autos oder des Fahrrades gewöhnt sind. Es werden daher seit über zehn Jahren papierlose Tickets / eTickets von den Verkehrsunternehmen angeboten. Diese finden auch zunehmende Verbreitung, aber es fehlt eine bundesweite Integration der Angebote.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert nun die digitale Vernetzung im öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV) mit einem eigenen Programm. Das Förderprogramm „eTicketing und digitale Vernetzung im öffentlichen Verkehr“ läuft von Januar 2017 bis September 2018. Es beinhaltet 16 Millionen Euro. Gefördert werden Maßnahmen zur Umsetzung von eTicketing und digitaler Vernetzung im ÖPNV, zum Beispiel die Verbindung und Integration regionaler Mobilitätsplattformen bis hin zu Innovationen im Bereich Ticketing, wie zum Beispiel der automatisierten Fahrpreisfindung. Es werden zwölf ausgewählte Projekte gefördert.
Um bis 2019 das eTicket in Deutschland flächendeckend einzuführen, soll eine zentrale Abrechnungsstelle aufgebaut werden, die ab 2018 arbeitsfähig sein soll. Eine zentrale Abrechnungsstelle ist eine unverzichtbare Voraussetzung für ein bundesweites eTicket, da es sich dabei letztlich um eine Art deutschlandweiten Tarifverbund handelt. Rund 370 Verkehrsunternehmen mit jeweils eigenen Tarifstrukturen — von deren Komplexität die Kunden befreit werden sollen — müssen eingebunden werden.
Nähere Informationen zum Programm finden sich im Internet unter dem Link http://mobilitaet21.de/eticket-deutschland/ .
Az.: 33.3.2-001/003