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StGB NRW-Mitteilung 156/2007 vom 21.02.2007
Projekt "Jedem Kind ein Instrument"
Der Staatssekretär für Kultur aus der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, Herr Grosse-Brockhoff, hat auf das Projekt „Jedem Kind ein Instrument – und der Kulturhauptstadt 2010 ein Modellvorhaben zur kulturellen Bildung“ aufmerksam gemacht. In einer Initiative für das Programm der europäischen Kulturhauptstadt 2010 in Essen und dem Ruhrgebiet wollen das Land NRW und die Kulturstiftung des Bundes zusammen mit der Zukunftsstiftung Bildung allen Grundschulkindern im Ruhrgebiet das Erlernen eines Musikinstruments zusätzlich zum Musikunterricht an den Schulen ermöglichen. Für dieses Projekt zur kulturellen Bildung hätten das Land Nordrhein-Westfalen und die Kulturstiftung des Bundes jeweils 10 Mio. Euro bereitgestellt.
Das Projekt basiere auf einem von der Zukunftsstiftung Bildung initiierten Modellversuch der Musikschule Bochum, der nunmehr auf das ganze Ruhrgebiet ausgeweitet werden solle. Es verstehe sich als ein Angebot der Bundeskulturstiftung und des Landes Nordrhein-Westfalen an die Kommunen, mit Hilfe der kommunalen Musikschulen jedem Kind zu ermöglichen, ein Instrument zu erlernen und mit nach Hause nehmen zu können. Bereits bei der Einschulung sollen die Eltern über das Angebot informiert werden. Es stelle eine Ergänzung und keinen Ersatz für den regulären Musikunterricht dar.
Beginn des Projektes sei das Schuljahr 2007/08. Die Musikschulen zahlreicher Städte hätten bereits ihr starkes Interesse an einer Teilnahme dokumentiert und sich eng mit den jeweiligen Grundschulen und den zuständigen Schulräten abgestimmt. Bis 2010 sollen alle Städte des Ruhrgebiets die Möglichkeit haben, sich an diesem Programm zu beteiligen.
Finanziert werde das 50-Mio.-Euro-Projekt (2007-2010) durch je 10. Mio Euro des Landes, der Kulturstiftung des Bundes und Sponsorengelder sowie 17,5 Mio. Euro Teilnahmeentgelte, wovon rund 2,5 Mio. Euro durch ein Stipendienfonds erbracht werden, der unbürokratisch einspringe, wenn Eltern die Gebühren nicht zahlen könnten. ALG-II- und Sozialhilfeempfänger seien ohnehin von den Gebühren befreit. Der entsprechende Einnahmeausfall werde auf 12,5 % der Teilnahmeentgelte geschätzt und stelle den 5%igen kommunalen Anteil an der Finanzierung dar. Kommunen mit genehmigten oder ungenehmigten Haushaltssicherungskonzepten könnten den kommunalen Anteil von 5% durch Sach- oder Personalleistungen erbringen.
Für die Kommunen und ihre Musikschulen bedeute dies, dass bis auf den kommunalen Anteil die Kosten für zusätzliche Musikschullehrer, Instrumente usw. einschließlich eines Anteils für die bei den Musikschulen anfallenden Overheadkosten von 35 Euro pro Schüler und Schuljahr durch Zuschüsse oder Teilnahmeentgelte gedeckt würden.
Von seiner Struktur her werde das Programm dezentral organisiert. Träger der örtlichen Programme sollen die jeweils kommunalen Musikschulen sein. Für die Übernahme zentraler Koordinationsaufgaben werde im Frühjahr 2007 ein Projektbüro eingerichtet. Zu seinen zentralen Aufgaben gehörten neben der Abwicklung der Zuschüsse die Organisation der Instrumentenbeschaffung, die Stipendienvergabe in Zusammenarbeit mit der Zukunftsstiftung Bildung, die Betreuung wissenschaftlicher Begleitung und die Trägerschaft für das Kinderorchester Ruhr, das Fortbildungsprogramm für die Musikschullehrer und die Durchführung von Treffen und Tagungen sowie einen internationalen Kongress.
Es könnten nicht sofort alle Grundschulen in das Projekt aufgenommen werden. Daher würden die Musikschulen mit den Grundschulen Kontakt aufnehmen und überlegen, welche Schulen bis 2007 in das Projekt einsteigen könnten. Dabei sei auch zu bedenken, dass nach Möglichkeit Grundschulen aus sozialen Brennpunkten bereits bei der ersten Staffel mit dabei sind.
Mit dem Projekt sollen 212.000 Schülerinnen und Schüler an ca. 1.000 Grundschulen mit 39 kommunalen Musikschulen über 4 Jahre erreicht werden. Die Teilnehmerbeiträge betragen im ersten Jahr maximal 10 Euro, im zweiten Jahr maximal 20 Euro, im dritten und vierten Jahr maximal 35 Euro pro Monat.
Az.: IV/2 450