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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 201/2011 vom 12.04.2011
Projekt "Kommunale Verschuldungs-Diagnose"
Unter Federführung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) haben Sparkassen und Landesbanken in den letzten Monaten bundesweit die aktuelle Verschuldungssituation vieler Städte, Gemeinden und Kreise in ganz Deutschland erstmals nach einheitlichen Kriterien untersucht und gemeinsam mit den beteiligten Kommunen die finanzielle Lage analysiert und die sich ergebenden Daten mit denen nach Einwohnerzahl und weiteren Parametern vergleichbarer Kommunen abgeglichen. Ergebnis ist eine hochaktuelle und aufschlussreiche Übersicht, die insbesondere künftige Handlungsoptionen für Kommunen und Aufsichtsbehörden enthält.
Die WestLB AG hat dieses Projekt des DSGV in Nordrhein-Westfalen (und Brandenburg) unterstützt und in Verbindung mit den jeweiligen Sparkassen vor Ort 115 kommunale Portfolios analysiert. Diese Analysen sind dann im Nachgang auch mit den einzelnen beteiligten Städten und Gemeinden in Beratungsgesprächen erörtert worden. Im Mittelpunkt standen dabei Risikostrukturanalysen.
In einem Gespräch am 12.04.2011 hat die WestLB die vergleichende Auswertung der einzelnen Untersuchungen für NRW den kommunalen Spitzenverbänden sowie der Aufsicht vorgestellt. Derzeit wird darüber nachgedacht, die Ergebnisse als Publikation aufzubereiten. Eine PowerPoint-Präsentation des Projekts „Kommunale Verschuldungs-Diagnose“, die vom Sparkassenverband Westfalen-Lippe und der WestLB vor dem Ausschuss für Finanzen und Kommunalwirtschaft des StGB NRW vorgestellt worden ist, kann von Mitgliedstädten und —gemeinden im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Fachgremien > Fachausschüsse > Ausschuss für Finanzen und Kommunalwirtschaft > 144. Sitzung abgerufen werden.
Das Projekt „Kommunale Verschuldungs-Diagnose“ geht im Jahr 2011 in eine neue Runde. Die Anmeldefrist für interessierte Kommunen läuft bis Mai. Ansprechpartner ist jeweils die örtlich zuständige Sparkasse. Neu in diesem Jahr wird sein, dass auch die kommunalen Unternehmen in die „Kommunale Verschuldungs-Diagnose“ mit einbezogen werden können.
Az.: IV/1 912-03