Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 112/2013 vom 26.02.2013

Projekt "Medizinische Intervention gegen häusliche Gewalt"

Gewalt und insbesondere häusliche Gewalt stellen laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) ein großes Gesundheitsrisiko für Frauen dar. Die gesundheitliche Versorgung von Frauen kann verbessert und effizienter gestaltet werden, wenn häusliche Gewalt als Krankheitsursache erkannt wird.

Damit dies in NRW besser gelingen kann, bearbeitet das Kompetenzzentrum Frauen und Gesundheit NRW im Auftrag des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen bis Ende 2014 als ein Schwerpunktthema „häusliche Gewalt und Gesundheit“. Auf Basis der im bundesweiten Modellprojekt „MIGG -Medizinische Intervention gegen Gewalt an Frauen“ gewonnenen Erfahrungen sollen in NRW weitere regionale spezifische Bedingungen für erfolgreiche Interventionsprojekte identifiziert und Kooperationspartnerschaften mit neuen Partnerinnen und Partnern aus Einrichtungen des Gesundheitswesens und der frauenspezifischen Beratung implementiert und erprobt werden.

Gesamtziele dieser Förderung sind daher einerseits, die regionale gesundheitliche Versorgung gewaltbetroffener Frauen praktisch zu verbessern durch die Implementierung eines bedarfsgerechten Gesundheitsnetzwerkes und andererseits wesentliche allgemeine Indikatoren zu ermitteln, die für die Sensibilisierung der „Krankheitsursache Gewalt“ der Handelnden des Gesundheitswesens sowie die erfolgreiche gesundheitliche Versorgung und bedarfsgerechte Weiterverweisung von Patientinnen mit Gewalterfahrung entscheidend sind. Es ist beabsichtigt, regionale Interventionsprojekte zu unterstützen.

Fördervoraussetzung ist, dass ein regionaler Runder Tisch oder Arbeitskreis zu häuslicher Gewalt besteht. Für die regionale Koordinierung kann sich eine Einrichtung oder Organisation bewerben, die einen Schwerpunkt zu häuslicher Gewalt hat. Die antragstellende Einrichtung hat Erfahrungen im Bereich häusliche Gewalt und Gesundheit, z. B. Fachtage im Themenfeld, Fortbildungen einzelner Gesundheitsberufe o. ä. Die antragstellende Einrichtung weist die Möglichkeit und den Willen zur Akquise niedergelassener Ärztinnen und Ärzte und/oder weiterer Gesundheitsanbieter nach. Die antragstellende Einrichtung arbeitet eng mit dem Kompetenzzentrum Frauen und Gesundheit NRW zusammen. Gefördert werden können:

  • Honorare für die Koordinator/-inn/-en vor Ort für Akquise (max. 2 Monate 0,5 VZÄ, i. e. 4.400 €) und zur Etablierung des Gesundheitsnetzwerkes (max. 10 Monate 5 WS, i. e. 5.500 €);
  • Sachkosten für die Ausrichtung eines Fachtages (Honorare, Reisekosten Referentinnen, Raummiete, Einladungen), maximal 2.200 Euro;
  • Reisekosten (Fahrt, Unterbringung) für Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen, maximal 1.900 Euro,
  • Herausgabe regional angepasster Materialien, maximal 1.500 Euro.

Der Höchstbetrag der Förderung beträgt 15.500 €. Durch den Antragsteller ist ein Eigenanteil von mindestens 20 v. H. zu erbringen. Die Zuwendung erfolgt in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung. Mit dem Antrag ist ein Konzept vorzulegen, das folgende Eckpunkte enthält:

  • Benennung der vorhandenen Infrastruktur zu häuslicher Gewalt,
  • Benennung der Person, die die Regionalkoordination übernimmt,
  • Planung zur Akquise der Gesundheitsanbieter in der Region,
  • Planung zur Öffentlichkeitsarbeit (Veranstaltungen, Nutzung der  verfügbaren Materialien und Arbeitshilfen).

Die Beantragung und die Abwicklung müssen über einen rechtsfähigen Träger (freier Träger oder Kommune) erfolgen. Die Förderanträge sind unter Beifügung des genannten Konzeptes und eines Finanzierungsplanes einzureichen.

Der Antrag ist bis zum 19. März 2013 (Ausschlussfrist) an folgende Adresse zu übersenden: Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen, Referat 301, Horionplatz 1, 40213 Düsseldorf. Antragsvordrucke erhalten Sie beim MGEPA oder über Geschäftsstelle des StGB NRW.Die Antragsprüfung und Bewilligung erfolgt im MGEPA. Sollten mehr förderfähige Anträge eingehen als Mittel zur Verfügung stehen, wird eine Auswahl getroffen.

Az.: I/2 042-05-7

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