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StGB NRW-Mitteilung 58/2016 vom 09.12.2015
Projekt „Politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen"
Menschen mit Behinderungen in den Kommunen politisch zu beteiligen ist ein wichtiger Grundsatz der UN-Behindertenrechtskonvention, die auch auf örtlicher Ebene geltendes Recht ist. Viele Kommunen in NRW haben bereits seit Jahren und Jahrzenten Vorbildliches geleistet und sind bemüht, sich auf den Weg zur inklusiven Kommune zu machen. In manchen Kommunen in NRW passiert aber noch sehr wenig, was der frisch veröffentlichte Abschlussbericht zum Projekt "Politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen in den Kommunen stärken!" zeigt. Der umfassende Bericht liefert Ergebnisse aus drei Jahren Forschung zu politischen Beteiligungsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen auf kommunaler Ebene in NRW.
Prägnante Erkenntnisse sind, dass nur etwa 20% der NRW-Kommunen eine Satzung nach § 13 Behindertengleichstellungsgesetz NRW erstellt haben und dass es in über 50 % der NRW Kommunen für Menschen mit Behinderungen keine Möglichkeiten der Interessenvertretung gibt. Der Abschlussbericht kann im Internet unter www.lag-selbsthilfe-nrw.de heruntergeladen werden.
Az.: III 37.0.15