Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 220/2001 vom 05.04.2001

Projekt Selbständige Schule - NRW Schule 21

Das Schulministerium hat einen groß angelegten Modellversuch angekündigt. In den kommenden 6 Jahren sollen bis zu 300 Schulen weitreichende Kompetenzen beim Einsatz von Geld und Lehrern sowie in der Gestaltung des Unterrichts erhalten. Die Teilnahme ist für den Schulträger freiwillig, die Ausschreibungen beginnen nach den Sommerferien. Ziel des Projektes ist es, daß die Schulen eine weitgehende Selbständigkeit erhalten.

Dem Projekt liegt derzeit lediglich eine Skizze zugrunde, die folgende 5 Schwerpunkte enthält:

1. Eigenständige Personalbewirtschaftung

Die Modellschulen können Stellen selbst ausschreiben und ihre Lehrkräfte auswählen. Sie verfügen über ein Personalmittelbudget und können selbst entscheiden, ob sie eine freie Lehrerstelle anderweitig besetzen, zum Beispiel mit einem Computerexperten. Sie können selbständig Vertretungen organisieren. Bürokratie und langwierige Beteiligung einer Aufsichtsbehörde fällt weg. Der Schulleiter bekommt mehr Rechte als bisher. Er trifft zum Beispiel Vergütungsentscheidungen, er kann befördern, ernennen und entlassen.

2. Eigenständige Sachmittelbewirtschaftung

Die Modellschulen verfügen über ein Sachmittelbudget, in dem Geld von Land und Schulträgern zusammenfließt. Die Mittel sind gegenseitig deckungsfähig und ins nächste Haushaltsjahr übertragbar.

3. Innere Organisation und Mitwirkung

Einem gestärkten Schulleiter, der viele Entscheidungen zu treffen hat, müssen entsprechend gestärkte Lehrer-, Eltern- und Schülervertretungen an die Seite gestellt werden. Die Modellschulen können deshalb neue Formen der Mitwirkung erproben.

4. Unterrichtsorganisation und Unterrichtsgestaltung

Die Schulen können den Unterricht nach ihren Bedürfnissen organisieren. Er muß nicht im starren 45-Minuten-Rhythmus ablaufen, wenn zum Beispiel ein Thema sinnvoller in einem mehrwöchigen Projekt erarbeitet werden kann. Denkbar ist, daß dabei einige Fächer im Mittelpunkt stehen, während andere zeitweise zurückstehen. Ebenso individuell kann im Rahmen der personellen Möglichkeiten die Größe von Lerngruppen variieren. Dabei müssen sich die Schulen nicht an vorgegebene Klassengrößen halten. Gewährleistet sein muß dabei allerdings, daß das vorgeschriebene Jahrespensum unterrichtet wird.

5. Qualitätssicherung und Rechenschaftslegung

Die Modellschulen werden detailliert Rechenschaft über ihre Arbeit und ihre Lernergebnisse ablegen. Je nach dem Grad der in Anspruch genommenen Freiheit bedeutet dies auch, daß sie sich einer externen Leistungsprüfung stellen müssen.

Bewerben können sich voraussichtlich nach den Sommerferien Schulträger mit ihren Schulen oder einem Teil ihrer Schulen. Als erstes wird 54 Schulen im Kreis Herford und der Stadt Leverkusen die Teilnahme angeboten. Diese Schulen haben sich bereits am Projekt "Schule & Co." beteiligt, das 1997 vom Bildungsministerium und der Bertelsmann-Stiftung ins Leben gerufen worden ist.

Von den Schulträgern wird erwartet, daß sie die Kosten der einzurichtenden regionalen Bildungsbüros, der Beteiligung kommunaler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Fortbildungsmaßnahmen sowie Mittel für schulische und regionale Entwicklungsprojekte im Rahmen regionaler Strukturfonds tragen.

Nähere Informationen können unter der Internetadresse: www.mswf.nrw.de unter der Rubrik Aktuelles/Top-Themen abgerufen werden.

Az.: IV/2-200-90/2

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