Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 533/2002 vom 05.09.2002

Projektförderung 2003 für Musikschulen

Nach Mitteilung des Landesverbandes der Musikschulen schreibt das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes NRW vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Mittel durch den Landtag im Rahmen des LVdM-Konzeptes "Musikschule 2000" Projektfördermittel für folgende Bereiche aus:

- Kooperationen von Musikschulen und Grundschulen mit dem Ziel allgemeiner Musikalisierung

- Einsatz von Kommunikations- und Informationstechnologie als pädagogisches Element im Instrumental-, Vokal- und Theorieunterricht

- Unterrichtsangebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene aus Migrantenfamilien mit dem Ziel der Integrationsförderung

- Fortsetzungsprojekte der Jahre 2001 und 2002, soweit die Mehrjährigkeit der Maßnahme zu Beginn beantragt wurde.

Bei der Antragstellung sind folgende formale Aspekte zu berücksichtigen:

Der Antrag muß auf dem Formblatt nach VVG bei der Geschäftsstelle des Landesverbands der Musikschulen in NRW, Breidenplatz 10, 40627 Düsseldorf bis zum 31. Oktober 2002 eingereicht werden.

In einer ausführlichen inhaltlichen Projektbeschreibung sind Aussagen zu den Zielen, Zielgruppen und Strategien sowie zur Leistungsfähigkeit eigener Kräfte und externer Partner zu treffen.

Es muß ein aussagekräftiger detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan beigefügt werden (z.B. 30 Wochenstunden á 30 = 900). Der Kosten- und Finanzierungsplan muß zur Projektbeschreibung korrespondieren, d.h. sämtliche aufgeführten Kosten müssen sich aus der Projektbeschreibung ergeben.

Für jede Maßnahme ist ein eigener Antrag zu stellen. Die Verknüpfung eines Neuantrags mit einem Fortsetzungsantrag z.B. beim Klassenmusizieren ist nicht zulässig.

Nach Durchführung der Maßnahme ist der Verwendungsnachweis gegenüber der zuständigen Bezirksregierung zu führen. Der Geschäftsstelle des LVdM ist eine Projektdokumentation über die Bezirksregierung zuzuleiten.

Der Eigenanteil muß 20 % betragen. Für Fortsetzungsprojekte, die im Jahr 2003 beginnen ist unter Haushaltsvorbehalt eine maximal dreijährige degressive Förderung möglich. Der Eigenanteil erhöht sich im 2. Jahr auf 30 % und im 3. Jahr auf 40 %.

Unvollständig eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Der Antragsvordruck kann von der homepage des Landesverbandes der Musikschulen in NRW e.V.: www.lvdm-nrw.de heruntergeladen oder dort angefordert werden.

Az.: IV/2-454

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