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Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport
StGB NRW-Mitteilung 607/2001 vom 05.10.2001
Projektförderung für Musikschulen
Die Förderung des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen für innovative Projekte im Rahmen des LVdM-Konzeptes "Musikschule 2000" wird im Jahr 2002 für Maßnahmen ausgeschrieben, die folgende Kriterien erfüllen:
1. Es muß sich um Angebote handeln, die gemeinsam mit einem Kooperationspartner entwickelt und durchgeführt werden. Kooperationspartner können andere Bildungsträger sein wie Schule, Volkshochschule etc., aber auch Anbieter im Freizeitbereich (Laienmusikverbände, Senioren-gemeinschaften, Jugendzentren etc.) sowie Träger der Jugend- und Sozialarbeit.
2. Einzelmaßnahmen ohne weitere Perspektive sind nicht förderbar.
3. Die Zielgruppe umfaßt alle Alters- und Sozialschichten, also Kinder, Jugendliche, Erwachsene/Senioren. Teilnehmerbeiträge, Eintrittsgelder u. ä, zählen nicht zum Eigenanteil.
4. Der Eigenanteil des Antragstellers muß 20 v. H. betragen. Leistungen Dritter wie z.B. Teilnehmerbeiträge, Eintrittsgelder u. ä. zählen nicht zum Eigenanteil.
5. Ein detaillierter Kostenplan muß beigefügt sein.
6. Der Abgabetermin zur Antragstellung ist auf den 9. November 2001 festgesetzt.
7. Nach Beendigung der Maßnahme ist ein ausführlicher Projektbericht zu erstellen und über die Bezirksregierung an den LVdM in NRW weiterzuleiten.
Mit der Förderung dieser Maßnahmen wird seitens des LVdM angestrebt, Erkenntnisse über die didaktischen und methodischen Anforderungen in der Zusammenarbeit mit Partnern im musisch-kulturellen Bereich bei den o.g. Zielgruppen zu erhalten. Um dieses Ziel zu erreichen, legt der Antragsteller einen pädagogischen Projektentwurf vor, in dem dargestellt ist,
- warum eine Kooperation mit dem vorgesehenen Partner sinnvoll ist,
- warum ein Angebot für die vorgesehene Zielgruppe unterbreitet wird,
- welche Zielsysteme verfolgt werden (Ausbildung, Fortbildung, Animation etc.),
- wie die Musikschule gemeinsam mit dem Projektpartner das Projekt didaktisch-methodisch struktuiert,
- wie die Zusammenarbeit von Ausbildern/Lehrkräften organisiert werden soll,
- wie die Fortsetzung der Maßnahme geplant ist.
Zusätzlich ist ein schlüssiger Zeit- und Finanzierungsplan notwendig. Hierbei ist schon im Antrag zu formulieren, wie das Projekt in Zukunft weiterfinanziert werden. Soll. Es ist geplant, die geförderten Maßnahmen wissenschaftlich zu begleiten und auszuwerten.
Nach Mitteilung des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen stehen Landesmittel von bis zu 350.000 DM zur Verfügung.
Az.: IV/2-455