Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 445/2015 vom 29.07.2015

Prüfauftrag an EuGH zur Reichweite des Vorsteuerausschlusses

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 16.06.2015 in der Rechtssache zu Az. XI R 15/13 an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Frage zur Reichweite des Vorsteuerausschlusses bei einem zu weniger als 10 % für steuerpflichtige Umsätze und im Übrigen zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben genutzten Gegenstand vorgelegt. Die nun anstehende Entscheidung des EuGH und das dann zu erwartende Urteil des BFH könnten eine erhebliche praktische Bedeutung für die Vorsteuerabzugsberechtigung der Kommunen bei der sog. unternehmerischen Mindestnutzung von im Übrigen zur hoheitlichen Aufgabenerfüllung beschafften Gegenständen haben.

Die vom BFH an den EuGH vorgelegte Frage zum Vorsteuerabzug betrifft den Bereich des Umsatzsteuerprivilegs der hoheitlichen Aufgabenerfüllung - und umgekehrt den damit korrespondierenden Vorsteuerausschluss mit der in § 15 Abs. 1 Satz 2 Umsatzsteuergesetzes (UStG) vorgesehenen 10-%-Mindestregelung, der so genannten unternehmerischen Mindestnutzung.

Weitere Informationen sowie der Vorlagebeschluss des BFH vom 16.06.2015 stehen für StGB NRW-Mitgliedskommunen im Internet (Mitgliederbereich) unter Fachinfo und Service > Fachgebiete > Finanzen und Kommunalwirtschaft > Mitgliederbereich > Steuern > Umsatzsteuer zur Verfügung. Über die weiteren Entwicklungen wird informiert.

Az.: 41.6.8.4-003

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