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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 597/1999 vom 05.09.1999
Prüfverfahren gegen Regionalförderung in Westdeutschland
Die Europäische Kommission hat eine doppelte Entscheidung zur Neuabgrenzung der Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" in Deutschland für den Zeitraum 01.01.2000 - 31.12.2003 getroffen.
Einerseits hat sie die Regionalförderung in den neuen neuen Bundesländern genehmigt. Demgemäß können Investitionsvorhaben von Großunternehmen in strukturschwächeren Regionen mit bis zu 35% (brutto) und KMU mit bis zu 50% (brutto), in strukturstärkeren Regionen Großunternehmen mit bis zu 28 % (brutto) und KMU mit bis zu 43% (brutto) begünstigt werden.
Gleichzeitig hat die Kommission jedoch gegen die von Deutschland vorgeschlagene Regionalförderung in Westdeutschland und Berlin das beihilfenrechtliche Prüfverfahren eingeleitet. Damit können in diesen Gebieten vor Erlaß einer endgültigen Entscheidung der Kommission ab 1.1.2000 keine Regionalbeihilfen mehr gewährt werden.
Die Kommission beschloß 1997 den Umfang der Regionalfördergebiete in der Gemeinschaft für den Zeitraum 2000-2006 von 46,7% auf 42,7% der Gesamtbevölkerung zu reduzieren. 1998 teilte sie den Mitgliedstaaten mit, bis zu welchem Bevölkerungsumfang sie Regionalförderungen in ihrem Staatsgebiet ausschütten dürfen.
Deutschland wurde dabei für seine Förderregionen jeweils gemäß EG-Vertrag Artikel 87 Absatz 2 Buchstabe a) bzw. c) ein Anteil von 34,9% seiner Gesamtbevölkerung zugesprochen. Die von Deutschland vorgeschlagene Förderkarte liegt mit 40,56% nicht nur deutlich über der Kommissionsvorgabe, sondern auch um 2% über dem derzeitig praktizierten Förderumfang.
Nach der vom Rat im April 1999 verabschiedeten Verfahrensverordnung hat die Kommission das nunmehr eingeleitete Prüfverfahren hinsichtlich einer Neuabgrenzung der Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" in Deutschland binnen 20 Monaten, d.h. vor März 2001, abzuschließen. Darüber hinaus hat die Verfahrenseröffnung auch Auswirkungen auf die Höhe der Fördersätze, mit denen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten gefördert werden können: Der sogenannte Regionalbonus für Fördergebiete entfällt.
Az.: III 450-75