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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 290/2000 vom 20.05.2000
Psychotherapie in Erziehungs- und Familienberatungsstellen
Die Erziehungs- und Familienberatungsstellen der Öffentlichen und Freien Wohlfahrtspflege halten in einem integrativen Konzept von Information, Prävention, Beratung und Netzwerkarbeit auch ein differenziertes Angebot von psychotherapeutischen Verfahren und Methoden vor. Nach Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes, das nur einen Teil der Psychotherapie regelt, nämlich den, der auf dem Krankheitsbegriff aufbaut, erscheint es sinnvoll und notwendig, deutlich zu machen, daß die Erziehungs- und Familienberatungsstellen auch Psychotherapie vorhalten, die im Kinder- und Jugendhilfegesetz eine eigenständige gesetzliche Grundlage hat.
Diese eigenständige Definition psychotherapeutischer Leistungen im Bereich der Jugendhilfe wird in dem Papier "Psychotherapie in Erziehungs- und Familienberatungsstellen" dargestellt, welches von der Landesarbeitsgemeinschaft der Öffentlichen und Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen auf der Mitgliederversammlung am 16.03.2000 verabschiedet wurde. Die Ausarbeitung hat den Fokus auf die Erziehungs- und Familienberatungsstellen gelegt, seine Grundaussagen gelten jedoch für weitere Beratungsdienste und Hilfeangebote im Bereich der Jugendhilfe. Das Papier kann bei Interesse bei der Geschäftsstelle angefordert werden.
Az.: III/2 911