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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 266/2010 vom 16.06.2010
Public Corporate Governance Kodex
Im Rahmen einer Arbeitsgruppe der kommunalen Spitzenverbände, kommunaler Praktiker und Vertreter des Innen- und Finanzministeriums haben die kommunalen Spitzenverbände Regelungen für einen Public Corporate Governance Kodex (PCGK) erarbeitet, der auf freiwilliger Basis in den Kommunen umgesetzt werden kann. Der PCGK (Stand: November 2009) ist für StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des Verbandes unter Fachinfo & Service/Finanzen und Kommunalwirtschaft/Public Corporate Governance Kodex abzurufen.
Der PCGK gibt aus kommunaler Sicht einen guten Überblick über die an der Steuerung kommunaler Unternehmen beteiligten Akteure, deren Aufgaben sowie Zusammenwirken und soll damit die Transparenz und Nachprüfbarkeit bei öffentlichen Unternehmen erhöhen. Er ist in seinen Ausformulierungen an der Rechtsform der GmbH mit fakultativem Aufsichtsrat ausgerichtet. Für Beteiligungen an Gesellschaften in einer anderen Rechtsform gelten die Regelungen entsprechend. Die in dem Kodex enthaltenen Regelungen zur Offenlegung der Vergütungen von Geschäftsführern (Ziffer 3.3.3) und Aufsichtsräten (Ziffer 2.7.2) sehen gegenüber dem Transparenzgesetz abweichende Regelungen vor.
Dies ist darauf zurückzuführen, dass der Kodex im November 2009 abschließend beraten worden ist, wohingegen der Landtag das Transparenzgesetz am 16.12.2009 beschlossen hat. Kern des Transparenzgesetzes ist bekanntlich die individualisierte Veröffentlichungspflicht der Bezüge von Organmitgliedern öffentlicher Unternehmen des Landes und der Kommunen einschließlich der Sparkassen und der Sparkassen- und Giroverbände. Aus diesem Grund sind die in dem Kodex enthaltenen Vergütungsregelungen für den Aufsichtsrat (Ziffer 2.7.2) und für die Geschäftsführung (Ziffer 3.3.3) an das Transparenzgesetz vom 16.12.2009 (vgl. auch unseren Schnellbrief Nr. 178/2009 vom 23.12.2009) anzupassen.
Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass die kommunalen Spitzenverbände im Rahmen der Beratungen des Transparenzgesetzes deutlich gemacht haben, dass sie eine Regelung in der Gemeindeordnung zur Veröffentlichung der Gehälter in kommunalen Unternehmen ablehnen. Sie haben darauf verwiesen, dass diese Problematik nach den Grundsätzen guter Unternehmensführung besser in einem PCGK geregelt werden kann, da dieser sämtliche Fragen und Punkte mit umfasst, die der Landtag mit seinen Beschlüssen vom 03.02. und 12.02.2009 zur Transparenz in öffentlichen Unternehmen aufgegriffen hat.
Az.: II/3 810-05/1