Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung vom 11.12.2024

Qualifikation für mit der Lenkung rettungsdienstlicher Einsätze beauftragte Personen in der Leitstelle in Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat die Geschäftsstelle über die Verlängerung des Leitstellenerlasses RD vom 10.12.2024 informiert:

„Seitens des Bundes sind mit dem Gesetz zur Reform der Notfallversorgung und seitens des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales auf Landesebene mit der Novellierung des Rettungsgesetzes zwei umfängliche, miteinander inhaltlich verzahnte Reformvorhaben angestoßen worden.

Die hierbei in den Fokus genommene sektorenübergreifende Schnittstelle zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen (116 117) und dem Rettungsdienst (112) betrifft insbesondere die Leitstellen und damit auch die rettungsdienstliche Qualifikation des Leitstellenpersonals. Daher wird der o. g. Erlass hiermit zunächst verlängert, um die angestrebte Evaluation und Überarbeitung im Einklang mit dem Abschluss sowie der Umsetzung der dargestellten Reformvorhaben (insbesondere der Novelle des Rettungsgesetzes) vornehmen zu können.“


Az.: 15.2.6-002/002

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