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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 396/2021 vom 21.07.2021
Qualifikation von Leitstellenpersonal – Ausbildungskonzept und Verbeamtungsvoraussetzungen
Das Ministerium des Innern des Landes NRW hatte mit Erlass vom 22.08.2017 eine Arbeitsgruppe mit dem Auftrag betraut, Qualifizierungsmaßnahmen für Leitstellen-Disponentinnen und Leitstellen-Disponenten zu erarbeiten. Der erste Teil des Arbeitsauftrages war die Beschreibung der Nachqualifizierung von bereits als Leitstellen-Disponentinnen und Leitstellen-Disponenten tätigen Beschäftigten. Der erste Teil ist mit der bis Ende 2019 erfolgten Anpassungsqualifizierung der Leitstellen-Disponentinnen und Leitstellen-Disponenten, die zwischen dem 19.08.2010 und 01.01.2016 ihre Tätigkeit in der Leitstelle aufgenommen hatten, bereits abgeschlossen. Der zweite Teil des Arbeitsauftrages umfasste die Feststellung von Qualifizierungsmaßnahmen für Notfallsanitäter/innen und für Leitstellen-Disponenten/innen nach einem möglichen Berufsbild gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG), die als Leitstellendisponenten/innen in NRW tätig werden sollen.
Die Arbeitsgruppe hat als Ergebnis des zweiten Arbeitsauftrages ein neues Ausbildungskonzept erarbeitet, um sowohl Notfallsanitäter/innen und künftige Leitstellen-Disponenten/innen gemäß BBiG als auch nicht mehr vollständig einsatzdiensttaugliche feuerwehrtechnische Beamte zu qualifizieren und entsprechend einsetzen zu können. Das von der Arbeitsgruppe erarbeitete Ausbildungskonzept wurde am 25.08.2020 dem Ausbildungsbeirat vorgestellt und von diesem zustimmend zur Kenntnis genommen. Das Ministerium des Innern hat das Institut der Feuerwehr NRW nunmehr beauftragt, entsprechende curricula zu erarbeiten. Leitstellenpersonal, das bisher erlasskonform qualifiziert worden ist und damit die Voraussetzungen nach § 28 BHKG erfüllt, muss keine weiteren Qualifizierungen durchlaufen. Leitstellenpersonal, das sich derzeit in einer laufenden Qualifizierung befindet, muss keine zusätzliche Qualifizierung absolvieren. Sobald die curricula zum Ausbildungskonzept in Kraft treten, muss die Qualifizierung dementsprechend erfolgen.
Der entsprechende Erlass und das Ausbildungskonzept sind für Mitgliedskommunen im Intranetangebot des StGB NRW unter Fachinformation und Service, Fachgebiete, Recht, Personal, Organisation, Feuerwehr/Rettungswesen, Feuerwehr abrufbar.
Az.: 15.1.16-004/003