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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 395/2024 vom 04.06.2024
Qualifizierter Quereinstieg in Kitas geht an den Start
Die MKJFGFI hat über den qualifizierten Quereinstieg in die Kinderbetreuung (QiK) informiert. Gemeinsam mit vier Kommunen bringt das MKJFGFI das Modell in den kommenden Monaten an den Start. Zum neuen Kita-Jahr sollen somit erste Personen für eine Tätigkeit in der frühkindlichen Bildung gewonnen werden. Der Qualifizierte Quereinstieg soll das Potenzial von Menschen heben, die aktuell noch nicht in der frühkindlichen Bildung arbeiten, aber sich für das Berufsfeld interessieren. Oder aber beispielsweise über eine Tätigkeit als Kita-Helfer oder Kita-Helferin bereits einen ersten Einstieg in das System gefunden haben und sich nun pädagogisch weiterqualifizieren wollen. Zudem möchte das Modell lebenserfahrene Personen erreichen, die eine neue berufliche Herausforderung suchen und eine spannende Tätigkeit in der frühkindlichen Bildung aufnehmen möchten.
Gemeinsam mit vier Kommunen und den Landesjugendämtern haben das Kinder- und Jugendministerium sowie das Ministerium für Schule und Bildung ein Curriculum erarbeitet. An der Pilotphase nehmen die Stadt Aachen, der Rheinisch-Bergische Kreis, der Kreis Steinfurt sowie die Stadt Mönchengladbach teil. Das Ausbildungsmodell zielt darauf ab, die Qualitätsstandards in der Bildung und Betreuung sicherzustellen und gleichzeitig mehr Personen einen beruflichen Einstieg in die Kita zu ermöglichen. So kommen die Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger nach einer ersten Anfangsqualifikation (120 Stunden Unterrichtseinheiten) zügig in den Kindertageseinrichtungen zum Einsatz und absolvieren im Anschluss für zwei Jahre berufsbegleitend Fortbildungen (weitere 360 Stunden Unterrichtseinheiten). Danach können die Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger eine verkürzte Kinderpflege-Ausbildung aufnehmen. Für die koordinierende Arbeit in den Kommunen stellt das Land den teilnehmenden Kommunen in diesem Jahr einen Zuschuss von 80 Prozent der Personalkosten zur Verfügung. Weitere Zuschüsse können die Träger zudem über die Jobcenter und Arbeitsagenturen erhalten.
(Quelle: MKJFGFI)
Az.: 35.0.8.1-001/017