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StGB NRW-Mitteilung 30/2009 vom 01.12.2008
Qualifizierung für Ergänzungskräfte in Kindertageseinrichtungen
Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ist am 1. August 2008 in Kraft getreten. Damit verbunden ist die Einführung von drei Gruppenformen:
Gruppenform I: Kinder im Alter von 2 Jahren bis zur Einschulung,
Gruppenform II: Kinder im Alter von unter drei Jahren,
Gruppenform III: Kinder im Alter von drei Jahren und älter,
mit ausgewiesenen Fachkraft- und Ergänzungskraftstunden, an denen sich die Personalausstattung einer Kindertageseinrichtung orientieren soll. Nur in der Gruppenform III ist der Einsatz von Ergänzungskräften ausdrücklich vorgesehen, wobei im Rahmen der in den Gruppenformen I und II ausgewiesenen sonstigen Fachkraftstunden oder aus den verfügbaren Mitteln aus der Summe der Kindpauschalen Ergänzungskräfte eingesetzt werden können.
In der Vereinbarung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel zum KiBiz sind Übergangsregelungen beschrieben. Danach ist der Einsatz von Ergänzungskräften in den Gruppenformen I und II auf Fachkraftstunden (FKS erster Wert der Anlage zu §19 Kinderbildungsgesetz) bis zum 31. Juli 2011 möglich, sofern sie über eine einschlägige Ausbildung (z.B. zur Kinderpflegerin/Kinderpfleger) oder eine vergleichbare Ausbildung verfügen und mindestens seit dem 15. März 2008 in einer Einrichtung tätig sind. Über den 31. Juli 2011 hinaus ist ein Einsatz in den Gruppenformen I und II auf den Fachkraftstunden nur noch möglich, wenn sie sich zu einer sozialpädagogischen Fachkraft weiterqualifiziert oder mit einer solchen Weiterqualifizierung begonnen haben.
Vor diesem Hintergrund plant das Ministerium für Schule und Weiterbildung eine Weiterqualifizierungsmaßnahme für Ergänzungskräfte mit langjähriger Berufserfahrung mit dem Ziel, sie zur „Staatlich anerkannten Erzieherin“ bzw. zum „Staatlich anerkannten Erzieher“ zu qualifizieren und dadurch ihren Einsatz in jeder Gruppenform zu ermöglichen. Zudem wäre die Möglichkeit gegeben, diese Qualifikation über eine Externenprüfung und ein anschließendes Berufspraktikum zu erreichen.
Die Qualifizierungsmaßnahmen sollen in Fachschulen/Berufskollegs durchgeführt werden. Eine Festlegung der Standorte erfolgt durch die Bezirksregierungen. Um eine gleichmäßige Verteilung sicherzustellen, sind je Regierungsbezirk zunächst fünf Standorte geplant. Für die Einrichtung des Bildungsangebots ist ein Schulträgerbeschluss erforderlich.
Die Qualifizierungsmaßnahmen beginnen ab dem 1. Februar 2009 und enden – abhängig vom jeweiligen Organisationsmodell - jeweils zum Schuljahreshalbjahr oder Schuljahresbeginn. Der letzte Maßnahmedurchgang ist zum Ende des Schuljahres 2010/2011 vorgesehen.
Weitere Informationen zu den Weiterqualifizierungsmaßnahmen und über die teilnehmenden Fachschulen erteilen die Bezirksregierungen.
Az.: III/2 711-2