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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 40/2010 vom 15.12.2009
Radfahrunfälle und die Bedeutung von Radwegen
Seit Jahren verfolgt der Bund das Ziel, den Anteil der Radfahrer am Verkehrsgeschehen zu erhöhen. Auch die neue Bundesregierung hat dies als Ziel in ihrer Koalitionsvereinbarung festgehalten. In der Folge wurden in den vergangenen Jahren neben dem klassischen benutzungspflichtigen Radweg neue Formen der Radverkehrsführung entwickelt und rechtlich verankert. Zu nennen sind insbesondere der sog. Radfahrstreifen und der Schutzstreifen, mit deren Hilfe der Radverkehr auf der Straße geführt wird.
Die Bundesanstalt für Straßenwesen hat jüngst das Sicherheitsniveau und die Akzeptanz von Radwegen, Radfahr- und Schutzstreifen vergleichend bewertet und die Nutzerakzeptanz ermittelt. Für die Untersuchung wurden sowohl Straßenseiten mit benutzungspflichtigen Radwegen als auch Straßenseiten mit nicht benutzungspflichtigen Radwegen, Straßenseiten mit Radfahrstreifen sowie Straßenseiten an Straßenseiten mit Schutzstreifen untersucht. Insgesamt wurden 100 Straßenabschnitte ausgewählt. Darüber hinaus wurden 800 Radfahrer nach ihrem Sicherheitsempfinden befragt.
Zu den Ergebnissen zählt, dass ca. 90 % der Radfahrer die angebotenen Radwege oder Schutzstreifen benutzen. Regelwidrig auf der Fahrbahn fahren jedoch nur 2 %. Das tatsächliche Unfallgeschehen, also die Radverkehrsunfälle bezogen auf die Radverkehrsstärke ausgedrückt als mittlere Unfallrate, liegt auf Radwegen etwas höher als bei Straßen mit Radfahrstreifen oder Schutzstreifen. Ansonsten lässt sich keine Häufung von Unfällen mit Bezug zu einem bestimmten Anlagetyp feststellen. Die etwas höhere Unfallrate bei der Nutzung von Radwegen hängt mit der stärkeren Nutzung von Radwegen in der falschen Fahrtrichtung zusammen. Ausschlaggebender für Radverkehrsunfälle sind hingegen nicht ausreichende Sichtbeziehungen zu anderen, besonders dem motorisierten Verkehr und nicht ausreichende Sicherheitsräume zum ruhenden Verkehr.
Die Forscher folgern, dass die Bedeutung sicherheitsrelevanter Merkmale bei nicht benutzungspflichtigen Radwegen, wie auch bei Radfahr- und Schutzstreifen, eine hohe praktische Bedeutung für die Verkehrssicherheit hat. Anlagen, die gemäß dem technischen Regelwerk ausgestaltet sind, sind im Umkehrschluss als verkehrssicher, unabhängig von der Art der Führungsform, zu bezeichnen. Ein besonderes Unfallrisiko besteht bei links fahrenden Radfahrern sowie bei ein- und abbiegenden Kraftfahrzeugen sowie im Verhältnis zum ruhenden Verkehr.
Die Untersuchung ist als Bericht „Unfallrisiko und Regelakzeptanz von Fahrradfahrern“ veröffentlicht in der Reihe Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Unterreihe „Verkehrstechnik“, Heft V 184, 2009. Der Bericht ist zum Preis von 19,00 Euro zu beziehen über den Wirtschaftsverlag NW, Verlag neue Wissenschaft GmbH, Postfach 10 11 10, 27511 Bremerhaven, Telefon 0471/94544-0, Telefax 0471/94544-88.
Az.: III 640-31