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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 229/2000 vom 20.04.2000
Radverkehr an Haltestellen
Der größte Teil der Bushaltestellen liegt am rechten Fahrbahnrand. An diesen Haltestellen hängt es von der Führung des Radverkehrs ab, ob und wo Probleme entstehen: Fahren die Radfahrer auf Rad- oder Gehweg, sind Konflikte mit wartenden Fahrgästen sowie Ein- und Aussteigern möglich. Verkehren sie auf der Fahrbahn, kann es beim Halten und Anfahren der Busse zu Behinderungen und gefährlichen Überholvorgängen kommen.
Wie Radverkehr optimal an Bus- und Straßenbahnhaltestellen vorbeigeführt werden kann, erläutern der Allgemeinde Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) und die Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung (SRL) jetzt in einem neuen Faltblatt. Das Faltblatt richtet sich an Verkehrsplaner und Entscheider vor Ort. Abbildungen illustrieren die unterschiedlichen Lösungen.
Das Faltblatt "Radverkehr an Bus- und Straßenbahnhaltestellen" kann gegen Einsendung von drei DM in Briefmarken beim ADFC, Kennwort FAF 10, Postfach 10 77 47, 28077 Bremen, angefordert oder im Internet auf der Homepage des ADFC unter www.adfc.de abgerufen werden.
Az.: III/1 642-39