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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 383/2019 vom 08.07.2019
Rahmen und nächste Schritte für Gesetzgebung zum Kohleausstieg
Im Februar 2019 hatte die Kommission „Wachstum, Strukturwandel, Beschäftigung“ (WSB) einen Vorschlag für einen Kohleausstieg und konkrete strukturpolitische Maßnahmen für die betroffenen Regionen vorgelegt. Insbesondere empfiehlt die Kommission eine stetige Reduzierung der Kohleverstromung auf 30 Gigawatt (GW) im Jahr 2022 (je 15 GW Braun- und Steinkohle) und auf 17 GW im Jahr 2030 (9 GW Braun- und 8 GW Steinkohle). Spätestens 2038 soll die Kohleverstromung in Deutschland komplett beendet werden.
Die Bundesregierung will die Empfehlungen der Kommission konsequent umsetzen. Für die Umsetzung der strukturpolitischen Empfehlungen hat das Bundeskabinett bereits am 22. Mai 2019 Eckpunkte beschlossen. Das BMWi arbeitet derzeit an einem Referentenentwurf, welcher nach der Sommerpause dem Kabinett vorgelegt werden soll.
Der parallele Ausstiegsprozess aus der Kernkraft und der Kohle ist eine große Herausforderung. In Deutschland laufen heute noch rund 41 GW Braun- und Steinkohlekraftwerke. Diese Kraftwerke waren 2018 für mehr als ein Drittel der deutschen Stromerzeugung verantwortlich.
Diese Strommengen müssen Schritt für Schritt ersetzt werden, vor allem durch den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien. Im Übrigen soll die Versorgungssicherheit durch moderne und energiewendetaugliche Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) marktgetrieben gewährleistet werden. Mit der Verlängerung des Gesetzes zur Förderung der KWK soll dafür eine sichere Grundlage geschaffen werden.
Der Kohleausstieg soll so erfolgen, dass zu jedem Zeitpunkt die Versorgungssicherheit gewährleistet bleibt. Um das zu erreichen, sollen die Kohlekraftwerke planbar und in gleichmäßigen Schritten vom Netz gehen, um den Akteuren Planungssicherheit zu geben. Daneben soll ein Bündel weiterer Maßnahmen sicherstellen, dass keine Risiken bei der Versorgungssicherheit entstehen. Zusätzlich werden während des Ausstiegsprozesses die Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit kontinuierlich überprüft.
Bereits der Kommissionsbericht sieht vor, dass der Kohleausstieg für Braunkohle und Steinkohle mit unterschiedlichen Maßnahmen umgesetzt wird. Wegen der großen Unterschiede, etwa hinsichtlich der Emissionen, aber auch hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit ist das sinnvoll. So bilden bei der Braunkohle die Kraftwerke und die Tagebaue eine ökonomische Einheit. Dabei wird Braunkohle vor Ort verstromt, während Steinkohle aus dem Ausland importiert und durch eine Vielzahl von Betreibern verstromt wird.
Für einen geordneten Ausstieg aus der Braunkohle führt das BMWi Gespräche mit den Betreibern. Entsprechend den Empfehlungen der Kommission hat sich das BMWi zum Ziel gesetzt, eine einvernehmliche Lösung zu erzielen. Die ersten Gespräche mit RWE haben stattgefunden, denn es gibt das gemeinsame Verständnis, dass die ersten Stilllegungen bei den älteren Kraftwerken im Westen Deutschlands erfolgen sollen. Die Gespräche mit RWE sind fortgeschritten und verlaufen nach Aussage des BMWi konstruktiv.
Bei der Steinkohle werden in den ersten Jahren Ausschreibungen vorgesehen. In den Ausschreibungen können Betreiber von Steinkohlekraftwerken einen Preis für die Stilllegung ihrer Kraftwerke bieten. Wer zu den geringsten Kosten pro CO2-Emission anbietet, erhält den Zuschlag. So wird sichergestellt, dass CO2-Emissionen zu den geringsten Kosten eingespart werden.
Im Ergebnis sollen der Ausstieg aus der Braunkohle wie auch aus der Steinkohle in einem Gesetz geregelt werden. Einen Entwurf für ein Steinkohlegesetz will das BMWi im Herbst vorlegen. Anschließend soll das parlamentarische Verfahren beginnen. Parallel laufen die Gespräche mit den Braunkohlekraftwerksbetreibern. Nach Abschluss der Verhandlungen sollen die Ergebnisse in das parlamentarische Verfahren eingeführt und in das Steinkohleausstiegsgesetz integriert werden. Auf dieser Grundlage kann Ende 2019 ein Kohleausstiegsgesetz beschlossen werden.
Az.: 28.6.1-002/009 we