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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 63/1999 vom 05.02.1999
Rahmentarifvertrag über kommunales Bündnis für Arbeit in Wuppertal
Das Präsidium der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), Köln, des Dachverbandes der Kommunalen Arbeitgeberverbände in der Bundesrepublik Deutschland, hat in seiner Sitzung am 14.01.1999 einstimmig folgenden Beschluß gefaßt:
"Das Präsidium der VKA unterstützt den KAV NW in seinem Bemühen, mit allen satzungsrechtlichen Mitteln gegen die Verstöße der Stadt Wuppertal vorzugehen. Die anderen Mitgliedsverbände der VKA sind aufgefordert, bei entsprechenden Versuchen zu handeln. Von der Gewerkschaft ÖTV wird erwartet, daß sie im Rahmen der diesjährigen Lohn- und Vergütungsrunde eigene konstruktive Vorschläge einbringt, die beschäftigungswirksame Möglichkeiten eröffnen.
Das Präsidium der VKA verurteilt das Vorgehen der Gewerkschaft ÖTV nachhaltig, über sogenannte kommunale Bündnisse für Arbeit auf örtlicher Ebene haustarifvertragliche Regelungen abzuschließen, die auf der Ebene des Flächentarifvertrages für sie nicht erreichbar sind. Dies stellt letztlich die eigene flächentarifliche Kompetenz dieser Gewerkschaft in Frage.
Das Präsidium spricht sich damit nicht gegen "politische Vereinbarungen" auf der Ebene der kommunalen Arbeitgeber aus, an denen auch die örtlichen Gewerkschaftsorgane als wichtige gesellschaftliche Partner beteiligt werden, wenn dies Chancen auf zusätzliche Beschäftigung ermöglicht und die Gewerkschaften eigene Beiträge einbringen.
Az.: I 049-00