Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport
StGB NRW-Mitteilung 441/2011 vom 20.09.2011
Rahmenvereinbarung über Bewegung, Spiel und Sport im Ganztag
Die Landesregierung NRW und der Landessportbund NRW haben am 30.08.2011 eine Rahmenvereinbarung über Bewegung, Spiel und Sport in Ganztagsschulen und Ganztagsangeboten abgeschlossen. Nach Mitteilung der Landesregierung NRW ist es Ziel der Rahmenvereinbarung, regelmäßige und möglichst tägliche außerunterrichtliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote in Ganztagsschulen und Ganztagsangeboten sicherzustellen. Sie sollen vor allem von Personen durchgeführt werden, die an Aus- und Fortbildungsangeboten des Landessportbundes, der Sportjugend NRW oder ihrer Mitgliedsorganisationen teilgenommen haben und nach Möglichkeit über die gemeinwohlorientierten Sportorganisationen eingesetzt werden. Der Träger der außerunterrichtlichen Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote und die Schulen würden vereinbaren, in welchem zeitlichen Umfang die Angebote in den Ganztagsangeboten gemacht werden. Für besonders talentierte Kinder und Jugendliche seien auch schulübergreifende Angebote möglich.
Die Rahmenvereinbarung berücksichtige alle Schulformen und alle offenen und gebundenen Angebotsformen des Ganztags. Sie knüpfe unmittelbar an den von der Landesregierung und dem Landessportbund NRW am 12. Februar 2011 abgeschlossenen „Pakt für den Sport“ und die Empfehlungen der von der Landesregierung einberufenen Bildungskonferenz vom 20. Mai 2011 an, die sich u.a. mit dem Ausbau der Zusammenarbeit von Schule, Jugendhilfe, Kultur und Sport im Ganztag befasst habe.
Die Geschäftsstelle weist darauf hin, dass die kommunalen Spitzenverbände aus Nordrhein-Westfalen nicht Vertragspartner der Rahmenvereinbarung sind. Stattdessen wird eine gemeinsame Erklärung „Sportvereine und Schulen werden Bildungspartner in NRW“ angestrebt. Die Geschäftsstelle wird über den aktuellen Sachstand informieren.
Az.: IV/2 211-13