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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 237/2014 vom 18.03.2014
Rahmenvereinbarung zur Sammlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten
Im März 2014 haben die kommunalen Spitzenverbände auf der Bundesebene gemeinsam mit dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sowie dem Handelsverband Heimwerken, Bauen und Garten e. V. (BHB) eine Rahmenvereinbarung zur Sammlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten in Baumärkten geschlossen. Zur weiteren Erhöhung der Sammelquoten streben die beteiligten Akteure eine verstärkte Zusammenarbeit an. Die Vereinbarung soll dazu beitragen, dass die einheitliche kommunale Sammlung von Elektroaltgeräten als ein alternatives Sammelsystem angesehen werden kann, welches ebenso wirksam ist wie die Rücknahmepflicht des Handels.
Zur Bekanntmachung der freiwilligen Vereinbarung haben sich die kommunalen Spitzenverbände sowie der VKU mit gleichlautenden Schreiben an den Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Herrn Sigmar Gabriel, sowie die Bundesministerin für Umwelt und Bauen, Frau Dr. Barbara Hendricks, gewandt. Das Schreiben ist nachfolgend im Wortlaut wiedergegeben. Ebenso finden Sie hier den Volltext der Rahmenvereinbarung:
„Die Kommunen haben seit Inkrafttreten des ElektroG im Jahre 2005 als Pflichtige verlässliche Strukturen für die Sammlung aufgebaut und dabei Dank der Mitwirkung ihrer Bürgerinnen und Bürger im Durchschnitt 7 kg/E/a EAG aus privaten Haushalten gesammelt. Die im ElektroG derzeit geforderte Mindestsammelmenge von 4 kg/E/a wurde damit deutlich übertroffen.
Seit 2012 diskutieren die kommunalen Spitzenverbände intensiv mit ihren Praktikern und Partnern, wie man die Sammelstrukturen verbessern und damit auch die künftig erhöhten Sammelziele der EU-Richtlinie erreichen kann. Anfang 2013 haben die kommunalen Spitzenverbände und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) dazu das als Anlage beigefügte Positionspapier entwickelt, in dem auch Verbesserungspotenziale, gerade bei der Erfassung von gebrauchten Elektro- und Elektronikkleingeräten, in qualitativer und quantitativer Hinsicht identifiziert wurden.
Ausgehend von den ersten praktischen Erfahrungen zur Verbesserung bzw. Schaffung bürgerfreundlicherer Rückgabemöglichkeiten, z. B. durch die Bereitstellung zusätzlicher Behälter in öffentlichen Einrichtungen oder die Aufstellung von Depotcontainern oder Wertstoffinseln, haben die unterzeichnenden Verbände eine ebenfalls beigefügte Rahmenvereinbarung mit dem Handelsverband Heimwerken, Bauen und Garten zur weiteren Optimierung der Altgeräteerfassung auf freiwilliger Basis geschlossen. Das Grundkonzept der Vereinbarung sieht vor, dass die Kommunen bei den Baumärkten Sammelbehältnisse für EAG aufstellen und diese regelmäßig oder auf Anforderung leeren, die Baumärkte überlassen im Gegenzug die gesammelten EAG den Kommunen.
Die novellierte WEEE-Richtlinie sieht vor, Einzelhandelsgeschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 m2 für Elektro- und Elektronikgeräte auch ohne den Kauf eines Neugeräts zur Rücknahme von EAG mit einer Kantenlänge von nicht mehr als 25 cm zu verpflichten. Alternativ hierzu kann aber die Bundesregierung gegenüber der Kommission darlegen, dass der nationale Gesetzgeber auf die Statuierung einer solchen Verpflichtung verzichtet, weil bereits ein gleichwertiges effizientes Rücknahmesystem (ohne Verpflichtung des großflächigen Elektrohandels zur Rücknahme) vorhanden ist.
Der vom BMUB vorgelegte Gesetzentwurf hat sich für die Einführung einer Rücknahmeverpflichtung des großflächigen Einzelhandels für Kleinstgeräte entschieden. Mit Blick auf die beschriebenen Anstrengungen der Kommunen zur weiteren Verbesserung der Rückgabemöglichkeiten für EAG halten die kommunalen Verbände diese Verpflichtung für überflüssig. Sie haben erhebliche Zweifel, ob auf dem vorgesehenen Weg tatsächlich eine deutliche Erhöhung der Sammelmengen generiert werden kann und ob die damit verbundenen Transaktionskosten verhältnismäßig sind. Mit dem gewählten Verfahren wächst die Gefahr, dass die Grauzone bei der Sammlung und Verwertung dieser Stoffströme steigt.
Demgegenüber setzt die ebenfalls erwähnte Rahmenvereinbarung auf freiwilliger Basis ein Zeichen für eine transparente Kooperation. Die Kooperation mit rund 1.600 Baumärkten ist der erste Schritt hin zu einer geplanten noch breiter angelegten Zusammenarbeit der Kommunen und ihrer Unternehmen mit dem Einzelhandel.
Wir würden uns freuen, wenn Sie die von uns vorgeschlagene Alternative zu der derzeit vorgesehenen Umsetzung der WEEE-Richtlinie prüfen könnten und stehen gerne für ein vertiefendes Gespräch zur Verfügung“
Die Rahmenvereinbarung kann von StGB NRW-Mitgliedskommunen im Internet des StGB NRW (Mitgliederbereich) unter Fachinfo und Service/Fachgebiete/Umwelt, Abfall, Abwasser abgerufen werden.
Az.: II/2 31-02 qu-qu