Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 555/2024 vom 08.08.2024

Rahmenvertragsinitiative bietet Gewerk "Beteiligungsverfahren im Rahmen von Planungsprozessen" an

Nachdem das Gewerk „Digitalisierung von Flächennutzungsplänen“ seit Februar 2024 im Umfang der Rahmenvertragsinitiative enthalten ist, können Kommunen nun im Rahmen der Rahmenvertragsinitiative auch das Gewerk „Beteiligungsverfahren im Rahmen von Planungsprozessen” beauftragen. Insgesamt stehen verschiedene, je nach Auslastung alternierende Büros zur Verfügung. Aufträge können ab sofort über die Online-Beschaffungsstelle erteilt werden.

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD) hat im Jahr 2020 die Rahmenvertragsinitiative gestartet, um Städten und Gemeinden schnellere und effektivere Abläufe im Rahmen der Bauleitplanung zu ermöglichen. Mit der Aufgabe der Landesinitiative hat das MHKBD die landeseigene Gesellschaft NRW.URBAN beauftragt. Im Rahmen dieser Initiative erstellt NRW.URBAN Musterleistungsverzeichnisse und schreibt besonders gefragte Gewerke europaweit aus. Insofern fungiert die 100prozentige Landestochter als zentrale Beschaffungsstelle, auf deren Ausschreibungsergebnisse Städte und Gemeinden direkt zugreifen können. Der Beitritt zur Rahmenvertragsinitiative ist für Kommunen kostenfrei und unverbindlich.

Über 80 Städte und Gemeinden entlasten sich auf diesem Wege bereits von zeitintensiven Einzelvergaben. Sie profitieren von der unkomplizierten Beauftragung von Planungs- und Gutachterleistungen zu den Gewerken Baugrund, Boden und Altlasten, 1000-Bäume-Programm, Digitalisierung rechtskräftiger Bebauungspläne und Flächennutzungspläne, Projektsteuerung Hochwasser, Schall, Rechtsplan, Verkehr, Artenschutz, städtebauliche Rahmenplanung und Beteiligungsverfahren im Rahmen von Planungsprozessen.

Weitere Informationen zum neuen Angebot und zur Rahmenvertragsinitiative können unter folgendem Link abgerufen werden:
https://nrw-urban.de/rahmenvertragsinitiative-neues-gewerk-beteiligungsverfahren-im-rahmen-von-planungsprozessen-kann-beauftragt-werden/

Az.: 20.1.4.7-021/001 gr

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search