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StGB NRW-Mitteilung 409/2017 vom 26.06.2017
Rahmenvorgabe "Verbraucherbildung in Schulen"
Der nordrhein-westfälische Landtag beschloss am 18.03.2014 mit breiter Mehrheit die Erarbeitung einer Rahmenvorgabe „Verbraucherbildung in Schulen“ und folgte damit den am 12.09.2013 von der Kultusministerkonferenz verabschiedeten Empfehlungen zur Verbraucherbildung. Inzwischen hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSW NRW) diesen Landtagsbeschluss durch Runderlass vom 19.04.2017 (Aktenzeichen: 526-6.08.01-134989) umgesetzt.
Die am 01.08.2017 in Kraft tretende Rahmenvorgabe ist über das Leitprojekt „Verbraucherbildung“ zugleich Bestandteil der Umsetzung der Landesstrategie „Bildung für nachhaltige Entwicklung — Zukunft lernen NRW (2016-2020)“. Sie bildet die Grundlage für die langfristige Entwicklung von schulischen Konzepten zur Verbraucherbildung bis zum 01.08.2019 und dient gleichzeitig als Referenzdokument für die Überarbeitung künftiger Kernlehrpläne.
Das MSW NRW hat die Schulen in Nordrhein-Westfalen durch Schulmail vom 23.05.2017 darum gebeten, auf der Grundlage der Rahmenvorgabe unterrichtliche und schulische Vorhaben der Verbraucherbildung zu bestimmen. Die Fachkonferenzen sollen die fachspezifischen Anknüpfungen für eine kompetenzorientierte Verbraucherbildung nutzen und dabei über Möglichkeiten der fächerübergreifenden Zusammenarbeit und außerunterrichtliche Aktivitäten beraten.
Zur weiteren Vorbereitung und Entlastung hinsichtlich der mit der Rahmenvorgabe verbundenen Entwicklungsarbeit sollen die Schulen ab dem Herbst 2017 durch umfangreiche Maßnahmen unterstützt werden: So soll durch die Ministerialverwaltung unter Mitwirkung von zwei Wissenschaftlerinnen sowie von Modellschulen zeitnah eine Handreichung zur Verfügung gestellt und ein „Explainity-Video“ entwickelt werden, das den schulinternen Umgang mit der Rahmenvorgabe und Möglichkeiten zur Entwicklung von schulischen Konzepten der Verbraucherbildung veranschaulicht. Weitere Informationsveranstaltungen in den Regierungsbezirken sowie Unterstützungsmaßnahmen der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur bei dem Landesinstitut für Schule (QUA-LiS) in Soest sind für das Jahr 2018 geplant.
Weitere Informationen im Internet unter:
https://goo.gl/tV32Fe (Rahmenvorgabe vom 19.04.2017 im Volltext) sowie unter https://goo.gl/5Q3xxD (Schulmail vom 23.05.2017 im Volltext).
Az.: 42.16-004/001