Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 543/2006 vom 04.07.2006
RAL-Gütezeichen Mittelstandsfreundliche Kommunalverwaltung
Der RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. hat jüngst das neue RAL-Gütezeichen Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung anerkannt.
Anhand der RAL-Gütesicherung Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung, dessen Entwicklung das Land Nordrhein-Westfalen mit dem Projekt MOVE angestoßen hatte, können Kommunen nachweisen, dass sie eine unternehmerfreundliche Verwaltung haben.
Grundlage des RAL-Gütezeichens sind die Güte- und Prüfbestimmungen für mittelstandsorientierte Kommunalverwaltungen, die zusammen mit RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. enwickelt wurden.
Die RAL-Güte- und Prüfbestimmungen enthalten vor allem Anforderungen für die Bearbeitung von Anträgen. Hierfür wurde ein Grundstandard definiert, der u.a. feste Fristen für Genehmigungsverfahren vorsieht: Beispielsweise sollen Kommunen innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Eingang eines Antrags einen ersten Zeitplan erstellen, über das weitere Verfahren informieren und dem Antragsteller möglicherweise noch fehlende Unterlagen benennen. Insgesamt sind es 13 messbare Gütebestimmungen. Gefordert sind auch die Schaffung von Verwaltungswegweisern und Lotsen für Existenzgründer.
Der Rhein-Kreis Neuss übernimmt für die ersten beiden Jahre den Vorsitz der Gütegemeinschaft. Die ersten RAL-Gütezeichen sollen im Herbst verliehen werden. Mehr als 50 Kommunen haben bereits Interesse an dem RAL-Gütezeichen bekundet.
Weitere Informationen sind zu beziehen bei dem RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V., Siegburger Str. 39, 53757 St. Augustin, Ansprechpartnerin: Doris Grundmeyer, Tel.: 02241/1605-26, Fax: 02241/1605-11, E-Mail: RAL-Institut@RAL.de, Internet: www.RAL.de.
Az.: III 450 - 30