Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 621/2024 vom 27.09.2024

Ratgeber für Schwerbehinderte erscheint in neuer Auflage

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat auf den Ratgeber für Schwerbehinderte verwiesen, der in einer neuen Auflage erschienen ist.

Im Mittelpunkt steht das Antragsverfahren für die Anerkennung einer Schwerbehinderung. Da der Antrag zur Feststellung einer Behinderung bei der zuständigen Kommune eingereicht werden muss, enthält der Ratgeber eine Adress- und Kontaktliste mit allen Aufgabenträgern im Schwerbehindertenrecht. Darüber hinaus gibt es eine Fülle von Internetadressen, unter denen Menschen mit Behinderungen nützliche Informationen finden können.

In Nordrhein-Westfalen leben etwa drei Millionen Menschen mit Behinderungen. Rund zwei Millionen von ihnen sind schwerbehindert.

Der 116-seitige, kostenlose „Ratgeber für schwerbehinderte Menschen – Informationen zu Antragsverfahren und Hilfen” kann ausschließlich online im Broschürenservice des Sozialministeriums (www.mags.nrw/broschuerenservice) als PDF-Datei heruntergeladen oder als Papierversion bestellt oder per Brief bzw. Postkarte an das Ministerium unter der folgenden Anschrift angefordert werden: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf.

(Quelle: MAGS NRW)

Az.: 37.0.15-001/010

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