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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 547/2015 vom 31.08.2015
Realsteuereinnahmen der Kommunen 2014 bundesweit
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, betrugen die Einnahmen der Gemeinden aus den Realsteuern im Jahr 2014 rund 56,5 Mrd. Euro, was einer Steigerung um 2 Prozent bzw. 1,1 Mrd. Euro gegenüber dem Vorjahr entspricht. Auf die Gewerbesteuer entfielen dabei 43,8 (+1,7 Prozent), auf die Grundsteuer A 0,4 (+1,2 Prozent) und die Grundsteuer B 12,3 Mrd. Euro (+2,7 Prozent).
24,551 der 43,789 Mrd. Euro Gewerbesteuereinnahmen sind auf die kreisangehörigen Gemeinden zurückzuführen (rund 56 Prozent). Nach Abzug der Gewerbesteuerumlage belaufen sich die Einnahmen aus der Gewerbesteuer auf 36,788 Mrd. Euro, was 454,60 Euro je Einwohner entspricht. Hamburg, mit 1.002,52 Euro je Einwohner, hat das größte Gewerbesteuer-Nettoaufkommen zu verzeichnen. Mecklenburg-Vorpommern liegt hingegen nur bei 230,25 Euro je Einwohner. Im Vergleich zum Vorjahr konnten neun Bundesländer ihr Gewerbesteueraufkommen erhöhen, allen voran die Stadtstaaten Bremen (14 Prozent) und Berlin (+11,9 Prozent).
Auf der anderen Seite hatten Thüringen (-4,7 Prozent) und Schleswig-Holstein (-4,5 Prozent) den höchsten Rückgang zu 2013 zu verzeichnen. Hinsichtlich der Hebesätze sind große Unterschiede zwischen und innerhalb der Bundesländer feststellbar. Im Bundesdurchschnitt liegt der Hebesatz für die Gewerbesteuer bei 397 Prozentpunkten, die kreisangehörigen Gemeinden kommen im Schnitt auf 365 Prozentpunkte. Am niedrigsten ist der Hebesatz in Brandenburg (314), in Hamburg liegt er hingegen bei 470 Prozentpunkten.
Das Aufkommen aus der Grundsteuer A betrug im Jahr 2014 in Deutschland 0,382 Mrd. Euro, was 4,72 Euro je Einwohner und einen minimalen Anstieg von 1,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die gemeindlichen Einnahmen aus der Grundsteuer B beliefen sich 2014 auf 12,314 Mrd. Euro, ein Plus von 2,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahreswert. 7,117 Mrd. Euro sind dabei auf die kreisangehörigen Gemeinden zurückzuführen. Je Einwohner gerechnet, ist das Aufkommen aus der Grundsteuer B erwartungsgemäß in den bevölkerungsreichen Bundesländern am höchsten, allen voran die Stadtstaaten mit Hamburg an der Spitze (249,46 Euro je Einwohner).
In Sachsen-Anhalt betragen die Einnahmen je Einwohner hingegen lediglich 98,77 Euro. Bei den Grundsteuerhebesätzen sind ebenfalls große Unterschiede feststellbar. Bei der Grundsteuer A betrug der Hebesatz im Jahr 2014 im Bundesdurchschnitt 320 Prozentpunkte (kreisangehörige Gemeinden 321). Der niedrigste Hebesatz ist mit 150 Prozentpunkten in Berlin zu finden, im ländlich geprägten Niedersachsen liegt der Hebesatz für die Grundsteuer A bei 367 Prozentpunkten. Ein gegenteiliges Bild zeigt sich bei der Grundsteuer B. Hier weist Berlin mit 810 Punkten den mit Abstand höchsten Hebesatz auf, während er im Schnitt im Saarland bei lediglich 363 liegt. Der Bundesdurchschnitt lag 2014 bei 441 Prozentpunkten (kreisangehörige Gemeinden 387).
2014 betrug die durchschnittliche gemeindliche Steuerkraft je Einwohner in Deutschland unter Einbeziehung der Gemeindeanteile an der Einkommen- und der Umsatzsteuer 787,05 Euro. Auch hier sind wieder große Disparitäten zwischen den Bundesländern festzustellen. So beläuft sich die gemeindliche Steuerkraft in Hamburg auf 1231,28 Euro je Einwohner und ist somit fast dreimal so hoch wie in Thüringen (474,65 Euro). Die gemeindliche Steuerkraft in den neuen Bundesländern liegt weit unter dem Bundesdurchschnitt und mit Ausnahme von Brandenburg auch unter 500 Euro je Einwohner. Über dem Schnitt liegen wiederum aber auch nur Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und eben Hamburg. In den kreisangehörigen Gemeinden liegt die gemeindliche Steuerkraft im Schnitt bei 741,44 Euro je Einwohner.
Die genannten Daten entstammen der am 31. August 2015 vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Fachserie 14 Reihe 10.1 „Finanzen und Steuern: Realsteuervergleich Realsteuern, kommunale Einkommen- und Umsatzsteuerbeteiligungen“. Die Serie gibt detailliert Auskunft über das Realsteueraufkommen und die kommunalen Hebesätze bis auf Ebene der Landkreise (nach Landkreisen zusammengefasste kreisangehörige Gemeinden). Die Fachserie und weitere Statistiken zum Realsteueraufkommen können im Internetangebot von Destatis unter https://www.destatis.de > Zahlen & Fakten > Gesellschaft & Staat > Öffentliche Finanzen & Steuern >Steuern > Realsteuervergleich abgerufen werden.
Az.: IV/1 41.12.3-001/001