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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 858/1999 vom 20.12.1999
Realsteuerhebesätze 1998
Das Statistische Bundesamt informiert über die durchschnittlichen Hebesätze im Jahr 1998. Danach ist der durchschnittliche Hebesatz für die Gewerbesteuer (alle Gemeinden, einschließlich Stadtstaaten) im Jahr 1998 um 4 %-Punkte auf 390 % gestiegen.
Gewerbesteuer
Das Statistische Bundesamt hat die durchschnittlichen Hebesätze der Kommunen in den einzelnen Bundesländern ermittelt. Danach hatte im Jahr 1998 Brandenburg mit 293 % den niedrigsten Hebesatz (1997: 302 %), gefolgt von Mecklenburg-Vorpommern mit 324 % (1997: 322 %), Schleswig-Holstein 343 % (1997: 340 %) und Thüringen 343 % (1997: 340 %). Die höchsten Hebesätze der Flächenländer haben im Durchschnitt die Kommunen im Saarland mit 425 % (1997: 425 %), gefolgt von Nordrhein-Westfalen mit 423 % (1997: 419 %).
Insgesamt haben bundesweit 19 Gemeinden (einschließlich Stadtstaaten) Hebesätze von mehr als 450 %-Punkten. Darunter befinden sich vier Städte mit einem Hebesatz von mehr als 500 %-Punkten.
Das Gewerbesteueraufkommen stieg im Jahr 1998 gegenüber dem Vorjahr um 3,9 % auf 50,5 Mrd. DM. Das Statistische Bundesamt teilt mit, dass 1 %-Punkt dieses Aufkommenszuwachses aus erhöhten Hebesätzen resultiert.
Grundsteuer
Das Statistische Bundesamt informiert auch über die Hebesätze bei der Grundsteuer A und B. Bei der Grundsteuer A, die bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft erhoben wird, lag der Hebesatz 1998 bei durchschnittlich 275 % und damit um 3 %-Punkte über dem Wert von 1997. Das Aufkommen der Grundsteuer A betrug 1998 insgesamt 0,6 Mrd. DM und lag um 0,2 % über dem Wert von 1997.
Die Grundsteuer B hatte 1998 einen durchschnittlichen Hebesatz von 366 %. Gegenüber 1997 ist der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer B um 4 %-Punkte gestiegen. Das Aufkommen der Grundsteuer B lag 1998 bei 15,6 Mrd. DM; das sind 4,9 % mehr als im Jahr 1997.
Az.: IV/1-930-01