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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 682/2005 vom 01.09.2005
Realsteuerhebesätze 2004
Wie das Statistische Bundesamt in einer Pressemitteilung vom 1. September mitteilt, lag der durchschnittliche Hebesatz für die Gewerbesteuer in Deutschland im Jahr 2004 bei 388 %, das war 1 Prozentpunkt mehr als im Vorjahr. Das Gewerbesteueraufkommen 2004 betrug 28,5 Milliarden Euro; es ist damit gegenüber dem Vorjahr um 18,3 % gestiegen.
Die niedrigsten Landesdurchschnitte bei den Gewerbesteuerhebesätzen hatten im Jahr 2004 Mecklenburg-Vorpommern (307 %), Brandenburg (315 %) und Schleswig-Holstein (333 %). Unter den Stadtstaaten lag in Hamburg der Hebesatz mit 470 % am höchsten. Nordrhein-Westfalen hatte mit einem durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesatz von 432 % den höchsten Wert unter den Flächenländern vor Sachsen (410 %).
Mit Änderung des Gewerbesteuergesetzes zum 01.01.2004 wurde ein Mindesthebesatz von 200 % festgelegt, wenn kein höherer Hebesatz von der Gemeinde bestimmt wird. Damit sollten die bisherigen so genannten Gewebesteueroasen abgeschafft werden (gegen diesen Mindesthebesatz ist von 2 betroffenen brandenburgischen Kommunen ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig gemacht worden). Der Spitzenhebesatz der Gewerbesteuer 2004 betrug 900 %. Von sieben Gemeinden wurde ein Hebesatz von 500 % oder mehr erhoben.
Bei der Grundsteuer A, die bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft erhoben wird, lag der Hebesatz im Jahr 2004 bei durchschnittlich 289 % und damit um 3 Prozentpunkte über dem Wert von 2003. Das Aufkommen der Grundsteuer A betrug 2004 insgesamt 0,3 Milliarden Euro (+ 3,2 % gegenüber 2003).
Der durchschnittliche Hebesatz der Grundsteuer B (für Grundstücke) hat sich mit 385 % für das Jahr 2004 gegenüber dem Vorjahr um 4 Prozentpunkte erhöht. Das Aufkommen der Grundsteuer B lag bei 9,6 Milliarden Euro und war um 7,6 % höher als 2003.
Az.: IV 930-02