Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 517/2023 vom 30.08.2023

Realsteuervergleich 2022

Am 21. August 2023 hat das Statistische Bundesamt den Realsteuervergleich 2022 veröffentlicht. Insgesamt erzielten die Gemeinden in Deutschland im Jahr 2022 Einnahmen aus den Realsteuern (Grundsteuer und Gewerbesteuer) von rund 85,5 Mrd. Euro (+9,4 Mrd. Euro bzw. +12,4 %). 

Gewerbesteuer

Brutto belief sich das Aufkommen aus der Gewerbesteuer im Jahr 2022 auf 70,238 Mrd. Euro. Dies waren 9,1 Mrd. Euro (+14,9 %) mehr als im Vorjahr. Das Plus ist auf Sondereffekte infolge der Corona-Pandemie zurückzuführen (u.a. Zahlung gestundeter Gewerbesteuer). Die höchsten Anstiege verzeichneten bei den Flächenländern Sachsen-Anhalt mit +34,8 Prozent und Rheinland-Pfalz mit +26,7 Prozent. Einen Rückgang bei den Gewerbesteuereinnahmen hatten in der Summe nur die Kommunen in Brandenburg (-3,8 %) zu verzeichnen. Die Gewerbesteuerumlage belief sich 2022 auf insgesamt 6,217 Mrd. Euro.

Der gewogene - das heißt unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl - durchschnittliche Gewerbesteuerhebesatz blieb gegenüber dem Vorjahr unverändert und liegt bei 403 Prozentpunkten. Die Unterschiede zwischen und in den Ländern sind freilich groß, wie auch die interaktive Karte der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zu den Gewerbesteuer- und Grundsteuerhebesätzen zeigt. Nordrhein-Westfalen rangiert hier mit einem durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesatz von 452 Prozentpunkten im Jahr 2022 auf dem dritten Rang hinter den Stadtstaaten Hamburg und Bremen und weist damit den höchsten Durchschnittshebesatz aller Flächenländer aus.

Grundsteuer

Das Aufkommen aus der Grundsteuer A betrug im Jahr 2022 in Deutschland rund 0,412 Mrd. Euro (+0,3 %). Der gewogene Hebesatz lag im Jahr 2022 im Bundesdurchschnitt bei 350 Prozentpunkten (+3 Punkte).

Die gemeindlichen Einnahmen aus der Grundsteuer B beliefen sich 2022 auf 14,865 Mrd. Euro (+ 2,0%). Der gewogene durchschnittliche Hebesatz legte bundesweit um 5 Prozentpunkte zu und beläuft sich nunmehr auf 486 Prozentpunkte. Wie sich die Hebesätze bei der Grundsteuer B regional unterscheiden, zeigt ebenfalls die o. g. Karte der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder.

Gemeindliche Steuerkraft

Der Realsteuervergleich des Statistischen Bundesamtes gibt unter Berücksichtigung der Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer auch Auskunft über die gemeindliche Steuerkraft. Je Einwohner war statistisch im Durchschnitt die Steuerkraft mit 1.421 Euro je Einwohner in den bayerischen Gemeinden am höchsten und mit 716 Euro/Einw. in Mecklenburg-Vorpommern am niedrigsten.

Anmerkung

Die Zahlen selbst sind nicht neu und unterscheiden sich nur bei hinteren Nachkommastellen von den z.B. im Rahmen der Steuerschätzung veröffentlichten Daten. Zuvor nicht veröffentlicht waren jedoch die differenzierten Zahlen zu den gemeindlichen Hebesätzen sowie zur Realsteuerkraft.

Die am 21. August veröffentlichten Zahlen, vor allem der nochmalige Rekord beim Gewerbesteueraufkommen, wurden von einigen Bundespolitikern/innen genutzt, um zu unterstreichen, wie gut es den Kommunen finanziell gehe. Dies ist bedauerlicherweise mitnichten der Fall. Die im vergangenen Jahr auch insgesamt in der Summe positive Entwicklung der Kommunalfinanzen darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die kommunale Finanzlage schon heute prekär ist und perspektivisch noch düsterer aussieht. Allein für dieses Jahr prognostizieren die kommunalen Spitzenverbände einen negativen Finanzierungssaldo von bundesweit 6,4 Mrd. Euro. Das Defizit geht etwa je zur Hälfte auf die hohen kommunalen Ausgabenbelastungen und die im Jahr 2022 beschlossenen Steuerentlastungen des Inflationsausgleichs- und des Jahressteuergesetzes zurück. Für die kommenden Jahre werden weiter ansteigende Defizite zwischen 8,2 und 9,6 Mrd. Euro erwartet.

Die kommunale Finanzlage wird, vor allem durch das geplante sog. Wachstumschancengesetz, nun nochmals zusätzlich geschwächt. Hier liegen die zu erwartenden gemeindlichen Mindereinnahmen nach dem letzten Legislativentwurf im Jahr 2025 bei bundesweit -2,2 und 2026 sogar bei -3,0 Mrd. Euro.

Diese massiven Mindereinnahmen können auf kommunaler Ebene wohl nur durch ein Zurückfahren von Investitionen sowie den Verzicht auf Neueinstellungen kompensiert werden. Auch auf der Einnahmeseite sind die kommunalen Handlungsspielräume begrenzt und beschränken sich im Wesentlichen auf Anpassungen bei den Hebesätzen. Marode Infrastruktur, lange Bearbeitungszeiten infolge von Personalmangel und erhöhte Gewerbesteuerhebesätze gelten gemeinhin jedoch nicht als wachstumsfördernd.

Weitere Informationen

Der statistische Bericht zum Realsteuervergleich 2022 kann unter www.destatis.de abgerufen werden. Die Fachserien und Tabellenbände werden leider nicht mehr in gewohnter Form fortgeführt. Die einzelnen Zahlen sind nun über die Genesis Datenbank des Statistischen Bundesamtes abruf- und nutzbar.

Az.: 41.6.1.2-003/001 mu

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