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StGB NRW-Mitteilung 437/2011 vom 22.09.2011
Recht auf inklusive Bildung in der Schule
Die Fraktionen SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN haben am 12.07.2011 den Antrag „Auf dem Weg in ein inklusives NRW“ (Landtagsdrucksache 15/2361) in den Landtag eingebracht. Konkret geht es um einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen. Der Antrag enthält zu unterschiedlichen Bereichen Ausführungen. Auf Seite 5 wird zur Umsetzung des Rechts auf inklusive Bildung in der Schule im Einzelnen Folgendes ausgeführt:
„Art. 24 der UN-BRK fordert ein inklusives Bildungssystem. Inklusion bedeutet, dass Strukturen und Didaktik von vornherein auf die Unterschiedlichkeit der Schülerinnen und Schüler und individuelles Fördern und Fordern ausgerichtet sind. Notwendig ist deshalb eine Neuorientierung in der sonderpädagogischen Förderung hin zu einem inklusiven Bildungssystem. Menschen mit Behinderung haben einen Anspruch auf volle Teilhabe an der Gesellschaft und am allgemeinen Schulwesen. Seit Jahrzehnten setzen sich Eltern von Kindern mit Behinderung nachdrücklich dafür ein, dass deren Zugehörigkeit zur Gesellschaft anerkannt und ihnen die volle Teilhabe am Unterricht der allgemeinen Schule ermöglicht wird. Der unwürdige Bettelgang der Eltern um einen Integrationsplatz muss ein Ende haben. Kinder sollen einen Rechtsanspruch auf Inklusion erhalten.
Ein gemeinsamer Unterricht wirkt sich positiv auf die Leistungs- und Intelligenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf aus und fördert die sozialen Kompetenzen aller Schülerinnen und Schüler. Es ist deshalb notwendig, die individuelle Förderung in der Schule im Sinne der Inklusion so umzugestalten, dass alle Schülerinnen und Schüler in den allgemeinen Schulen ohne Qualitätsverlust optimal gefördert werden können.
Erforderlich ist dazu auch eine Fortbildungsoffensive in der Lehrerfortbildung: Alle Lehrkräfte sollen Kinder und Jugendliche mit sehr unterschiedlichen Lernvoraussetzungen unterstützen können, aber weiterhin braucht es spezialisierte Förderlehrkräfte, die sich mit ihren besonderen Kenntnissen in die Unterrichtsentwicklung einbringen. Schulpsychologen und Schulpsychologinnen ergänzen die Lehrkräfte ebenso wie Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter. Integrationsassistenzen unterstützen Kinder mit Behinderung.
Alle allgemeinen Schulen sollen dazu befähigt werden, sich zu öffnen und mit der Verschiedenheit aller Schülerinnen und Schüler konstruktiv umzugehen. Die Verwirklichung des Rechtsanspruches der Schülerinnen und Schüler mit Behinderung muss mit einer deutlichen Verbesserung der Rahmenbedingungen einhergehen.
Der Landtag hat am 1. Dezember 2010 einstimmig einen Antrag zur Umsetzung der Inklusion in der Schule verabschiedet und die Landesregierung aufgefordert, unter Einbeziehung aller Beteiligten und mit wissenschaftlicher Begleitung einen Inklusionsplan als Transformationskonzept zu entwickeln. Im engen Dialog mit verschiedenen Beteiligten erarbeitet seither die Projektgruppe Inklusion im Schulministerium Bausteine für einen Inklusionsplan. Die Erarbeitung wurde im Gesprächskreis Inklusion mit über 50 Verbänden und Initiativen schrittweise erörtert. Ein Gutachten zum Transformationsprozess wurde von Prof. Klaus Klemm und Prof. Ulf Preuss-Lausitz erstellt und im Juli dem Ministerium übergeben.
Darauf fußend wird die Landesregierung den erbetenen Inklusionsplan vorstellen. Darauf aufbauend ist die Erarbeitung regionaler Inklusionspläne zur Umsetzung vor Ort erforderlich.“
Az.: IV/2 211-38/3