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Mitteilungen - Digitalisierung
StGB NRW-Mitteilung 207/2003 vom 04.02.2003
Rechtmäßigkeit einer Sperrungsverfügung
Die Sperrungsverfügung des Regierungspräsidiums Düsseldorf aus dem Jahr 2002 gegenüber mehreren Providern wird die Obergerichte beschäftigten.
Nach dem mehrere erstinstanzliche Gerichte die Entscheidung der Regierungspräsidiums Düsseldorf (vgl. StGB NRW Mitteilung 322/2002) gegen mehrere Access-Provider bestätigt haben, wird wohl das OVG Münster abschließend über den Fall entscheiden müssen.
Verschiedenen Access-Provider wurde 2002 auferlegt, zur Verhinderung des Aufrufs von zwei rechtsextremistischen US-amerikanischen Web-Sites entweder diese aus ihrem DNS-Server zu löschen, einen mit einem entsprechenden Filter versehenen Proxy einzusetzen oder den Zugang zu den mit den Web-Sites verbundenen IP-Nummern zu verhindern.
Angesichts der vermehrten Forderungen nach stärkeren inhaltlichen Reglementierungen des Internets (vgl. Heise-Online Meldung vom 27.01.03), wird es diese Verfügungen zukünftig möglicherweise öfters geben. Zu deren rechtliche Bewertung empfiehlt sich die Lektüre des Aufsatzes von Timo Rosenkranz im JurPC Web-Dok. 16/2003.
Az.: G/3 805-03