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StGB NRW-Mitteilung 12/2018 vom 15.12.2017

Rechtsbehelfsbelehrung zu elektronischem Widerspruch oder Klage

Das NRW-Ministerium des Innern hat dem StGB NRW mitgeteilt, dass ein aktualisierter Runderlass mit Formulierungsempfehlungen für eine Rechtsbehelfsbelehrung zur elektronischen Widerspruchs- oder Klageerhebung zum 01.01.2018 in Kraft treten wird. Gleichzeitig tritt der Runderlass vom 23.08.2017 außer Kraft (vgl. insoweit StGB NRW-Mitteilung 572/2017 vom 25.08.2017). Dieser Erlass ist zwar für die Kommunen nicht verbindlich — gleichwohl kann man sich bei Interesse an den Empfehlungen orientieren oder sie übernehmen. Der neue Runderlass wird in der 37. Ausgabe des MBl. am 22.12.2017 veröffentlicht und ist dann über das Rechtsportal www.recht.nrw.de allgemein zugänglich.

Az.: 10.1.15

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