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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 578/2012 vom 10.10.2012
Reduzierung des Schienenlärms
Angesichts steigender Schienengüterverkehrstransporte und der damit einhergehenden Zunahme des Zugverkehrs wird auch die Lärmproblematik des Eisenbahnverkehrs seit einigen Jahren verstärkt zum politischen Thema. In der Vergangenheit wurde zur Förderung der Schiene der sogenannte „Schienenbonus“ in das Bundesimmissionsschutzgesetz aufgenommen. Der Schienenbonus führte dazu, dass bei schalltechnischen Berechnungen für Eisenbahnanlagen der Beurteilungspegel für Lärmschutzmaßnahmen um 5 db(A) reduziert wurde. Eisenbahnanlagen und Wohngebiete konnten räumlich näher aneinander rücken und Lärmschutzmaßnahmen unterbleiben oder geringer ausfallen.
Mit Blick auf den neuen Bundesverkehrswegeplan und die kommenden Infrastrukturmaßnahmen zum Ausbau des Schienennetzes, insbesondere an Knotenpunkten, ist diese Regelung zukünftig nicht mehr geeignet, gemeinverträglich Eisenbahnverkehr und Wohnnutzungen in Einklang zu bringen. Die Bundesregierung hat aktuell einen Gesetzentwurf (Drucksache 17/10771) zur Reduzierung des Schienenlärms vorgelegt. Er sieht vor, dass ab der nächsten Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes, welche ab 2016 in Kraft treten soll, die Anwendung der Rechtsverordnung zur Einführung des sog. „Schienenbonus“ beendet wird.
Der Gesetzentwurf zur Abschaffung des Schienenbonus zählt damit in erster Linie auf kommende Projekte. Im Bestand kann von der Anwendung des Schienenbonus abgesehen werden, wenn Kosten, die durch die Nichtanwendung des Schienenbonus anfallen, vom Vorhabenträger oder einem Dritten getragen werden. Nach Auffassung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes ist die Abschaffung des sog. „Schienenbonus“ zu begrüßen. Bereits im Jahr 2010 hat der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Verkehr des DStGB die schon damals erfolgte Ankündigung der Bundesregierung begrüßt, den Schienenbonus abzuschaffen. Darüber hinaus hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund an die Deutsche Bahn AG appelliert, freiwillig sofort auf den Schienenbonus zu verzichten. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht einen derartigen Verzicht nun ausdrücklich vor.
Der Wortlaut des Gesetzentwurfs ist auf der Internetseite des Deutschen Bundestages als elektronische Vorabversion veröffentlicht unter folgender Adresse:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/107/1710771.pdf.
Az.: III 645-00