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StGB NRW-Mitteilung 129/2003 vom 21.01.2003
Referentenentwurf zum Behindertengleichstellungsgesetz NRW
Laut dem der Geschäftsstelle des StGB NRW vorliegenden Referententwurfzum Gesetz des Landes NRW zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz NRW) sollen demnächst auch die Internet-Auftritte der Verwaltungen des Landes und der Kommunen eine behindertenfreundliche Nutzung ermöglichen. Mit dem Entwurf will das Land NRW eine der Bundesregelung vergleichbare Situation schaffen (vgl. StGB NRW Mitteilung 316/2002 - Behindertenfreundliche Internetseiten).
Nach § 10 I des Entwurfs sollen diese ihre Online-Auftritte und -Angebote schrittweise technisch so gestalten, dass sie von behinderten Menschen genutzt werden können. Einzelheiten soll eine Rechtsverordnung regeln.
Az.: G/3 805/03