Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 729/2006 vom 09.10.2006

Referentenentwurf zur HOAI zu erwarten

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) will in Kürze den Referentenentwurf zur Novelle der HOAI vorlegen. Zwar ist der HOAI-Referentenentwurf auf Arbeitsebene (BMWi) fertig; einen endgültig und politisch mit dem BMVBS abgestimmten und damit herausgebbaren Referentenentwurf gibt es jedoch noch nicht. Dieser ist nach Auskunft des zuständigen Ministerialrats im Bundeswirtschaftsministerium, Herr Dr. Hardieck, für die Monatswende September/Oktober zu erwarten.

Inhaltlich lassen sich folgende Leitlinien festmachen:

- Der Anwendungsbereich der HOAI soll auf die Leistungsphasen 1-5 reduziert werden;
- im Übrigen soll eine Flexibilisierung der HOAI im geltenden Recht erfolgen;
- die HOAI soll von Ihren Tafelentwerten zukünftig nur kleinere Projekte erfassen; hier ist von einem Tafelendwert im Hochbau von 5 Mio. Euro und dem Verzicht auf Honorarzonen die Rede;
- nach dem neuen Baukostenberechnungsmodell sollen nicht mehr die tatsächlich anrechenbaren Kosten, sondern die sehr frühzeitig über die Parteien festgelegten Kosten Gegenstand der Honorarabrechnung sein. Hierdurch soll eine weitestgehende Abkoppelung der Honorar- von den Baukosten erreicht werden.


Az.: II/1 603-11

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